Lehrpraxen-Netzwerk
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Lehrpraxen-Netzwerk
Starkes Netzwerk für die ambulante Ausbildung
Das Studium an der European Medical School setzt vom ersten Modul an auf eine intensive praktische Ausbildung - sowohl im Bereich der Kliniken des Medizinischen Campus Oldenburg als auch in der ambulanten Medizin. In den ersten beiden Jahren stehen hierbei Hospitationen in allgemeinmedizinischen Praxen im Vordergrund, im dritten Jahr kommen gebietsärztliche Praxen als Ausbildungsorte hinzu.
Um diese Ausbildung, die sich später im Blockpraktikum Allgemeinmedizin und im Praktischen Jahr fortsetzt, leisten zu können, kann die Universität Oldenburg auf ein Netzwerk von Praxen niedergelassener Ärzte in ganz Nordwest-Deutschland zurückgreifen, die sich an der Ausbildung beteiligen und hierfür von uns vorbereitet und begleitet werden. Das Lehrpraxen-Netzwerk bringt praktischen Alltag der ambulanten Medizin in's Studium.
Wir sind noch keine Lehrpraxis und möchten dabei sein!
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit als Lehrpraxis haben, nehmen Sie bitte mit Renate Kettmann Kontakt auf:
Die Abteilung Allgemeinmedizin führt regelmäßig den sogenannten „Lehrärztetag“ durch. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und schulen zu lassen, um zukünftig Oldenburger Medizinstudierende betreuen zu können.
Termine
Informationen für bestehende Lehrpraxen
Für unsere Lehrpraxen bieten wir Schulungstermine an, um auf alle Hospitationen, das Blockpraktikum und das Praktische Jahr vorbereitet zu sein.
Angaben zu Schulungen finden Sie hier:
Seit 2018 organisieren wir die Vergabe von Hospitationsplätzen und von Plätzen für das Blockpraktikum über ein universitätseigenes Tool (das StudIP).
Sollten Sie etwas an den Angaben zu Ihrer Praxis ändern wollen (Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Ausstattung o. Ä.), geben Sie uns bitte per E-Mail Bescheid:
Kriterien für die Lehrärzte und Lehrpraxen an der Universität Oldenburg
Das dreistufige Oldenburger Schulungsmodell
1. Stufe:
Die/Der Hausärztin/-arzt muss einen Fragebogen ausfüllen und an einer Schulungsveranstaltung (3 Doppelstunden) teilnehmen und bekommt die Lehrinhalte der Praktika vermittelt. Sie/ Er ist nach der ersten Schulung „Hospitationspraxis“ und darf Studierende während der vier einwöchigen Hospitationen in den ersten drei Studienjahren betreuen.
Besonderheiten:
Lehrinhalte der Hospitationen (Logbücher):
1. Einführung und Bewegungsapparat
2. Anamnese und Untersuchung bei Erkrankungen der inneren Organe
3. Chronische Erkrankungen der inneren Organe sowie Prävention sowie Arzt und Recht
4. Beratung, Behinderung & Patienten im Pflegeheim
Voraussetzung für die dritte Hospitation ist aufgrund der Lehrinhalte ein Sonografiegerät.
2. Stufe:
Wer Erfahrungen mit Studierenden in den Hospitationen gesammelt hat, darf nach einer weiteren Schulung zum Thema Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin auch Studierende im zweiwöchigen Blockpraktikum Allgemeinmedizin (Jahr 4/5) betreuen. Die Praxis darf sich jetzt „Akademische Lehrpraxis“ nennen, wobei die Qualifikation an die/den Lehrärztin/-arzt gebunden ist, die/der die Schulung besucht hat.
3. Stufe:
Um wiederum PJ-Studierende zu betreuen, muss man Erfahrungen mit dem Blockpraktikum gesammelt haben. Man bleibt akademische Lehrpraxis.
In der Praxis sollte ein zusätzlicher Raum/Sprechzimmer zur Verfügung stehen, in dem Studierende Patienten auch alleine sprechen und untersuchen können.
MVZ/Gemeinschaftspraxis:
- die/der Hausärztin bzw. Hausarzt sollte sich für die Tätigkeit als Lehrärztin/-arzt langfristig interessieren, da die Funktion als Lehrpraxis personengebunden ist.
- Die Ärzte/innen können sich die Schulungen aufteilen. Bei einem Wechsel in eine andere Praxis muss dann aber ggf. eine Schulung nachgeholt/ ergänzt werden.
Ansonsten sind die Voraussetzungen ähnlich wie für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte durch die Ärztekammer:
- Möglichst umfassende hausärztliche Versorgung
- breites Patientenklientel
- Hausbesuche
- Betreuung von Pflegeheimbewohnern
- Schulmedizinische Ausrichtung
Bei Lehrpraxen, die nicht wohnortnah liegen: wünschenswert ist noch die Unterstützung bei der Realisierung des Aufenthalts, damit die Studierenden die Praxis auch wählen. Ideal ist es, wenn die Kommune ein Gästezimmer zur Verfügung stellen können. Für die Reisekosten gibt es teils Unterstützung durch die Landkreise.