Kontakt

Beratung internationaler Promovierender und Wissenschaftler*innen

Inger Zychla

+49 (0)441 798-2740

Linda Book

+49 (0)441 798-2156

Service für Internationale Wissenschaftler*innen

Christiane Rochner

+49 (0)441 798-4594

Präsenzsprechzeiten:

Nach Vereinbarung

Unser Tutor*innen Team für internationale Promovierende bietet Hilfe und Unterstützung bei allen allgemeinen Fragen und zum Leben in Oldenburg. Das Tutorenteam ist erreichbar unter

Sozialversicherung in Deutschland

Über das deutsche Sozialversicherungssystem sind Personen z.B. bei Erkrankungen oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Darüber hinaus empfiehlt es sich immer, ergänzend private Versicherungen abzuschließen, z. B. eine Haftpflichtversicherung.

Die fünf Bereiche der Sozialversicherung

Arbeitslosenversicherung

Ein weiterer Teil des deutschen gesetzlichen Sozialversicherungssystems ist die Arbeitslosenversicherung. Sie leistet finanzielle Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit, so dass für die Dauer der Arbeitssuche ein sicheres Einkommen gewährleistet ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie dann, wenn Sie vor Ihrer Erwerbslosigkeit in Deutschland gearbeitet haben, während der letzten drei Jahre mindestens 360 Tage oder 12 Monate in das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt haben und für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung zur Verfügung stehen. Ein Leistungsempfang ist nur auf Antrag möglich, der bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden muss. Zeiten der Erwerbstätigkeit in anderen EU-Ländern, in Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz während derer Sie Sozialbeiträge gezahlt haben können zwar berücksichtigt werden, doch ist in der Regel trotzdem versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland, die zuletzt ausgeübt wurde, Voraussetzung für die Anerkennung.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden direkt von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen. Stipendien sind in der Regel von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung freigestellt. Ob und in welchem Umfang Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung in Deutschland von anderen Ländern anerkannt werden, hängt davon ab, ob diese Länder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben.

Die zuständige verwaltende Behörde für die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosenversicherung (euraxess)

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist Bestandteil Ihrer Krankenversicherung, privat oder gesetzlich, so dass Sie automatisch angemeldet sind, sobald Sie eine Krankenversicherung abschließen. Sie kommt für den Fall der Pflegebedürftigkeit auf wenn eine Person auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist, und deckt die Kosten für ambulante sowie stationäre Behandlung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit Beitrgen zur Krankenversicherung direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zahlen jeweils die Hälfte.

Pflegeversicherung (euraxess)

Unfallversicherung

Ein weiterer Teil des deutschen gesetzlichen Sozialversicherungssystems ist die (Berufs-)Unfallversicherung. Sie deckt Unfälle ab, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen. Auch Berufskrankheiten werden von der Unfallversicherung abgedeckt, nicht jedoch private Unfälle. Versorgungsleistungen nach einem Unfall, der nicht von der Unfallversicherung gedeckt ist, werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Bei besonders kostspieligen Behandlungen infolge eines Unfalls verweigern Krankenversicherungsanbieter allerdings oftmals die Zahlungen oder übernehmen nur einen Teil der Kosten.

Angestellte Gastwissenschaftler*innen haben einen Anspruch auf den Abschluss einer Unfallversicherung, die durch die entsprechende Berufsgenossenschaft angeboten wird. Die Beiträge werden in vollem Umfang vom Arbeitgeber übernommen.

Überblick über die Unfallversicherung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Unfallversicherung (euraxess)

Ergänzende Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)

Zusätzlich zu den in Deutschland verpflichtenden Versicherungen ist es möglich, weitere, ergänzende Versicherungen abzuschließen. Es gibt eine Vielzahl an privaten Versicherungen, mit denen Sie sich gegen alle denkbaren Risiken absichern können.

Da in Deutschland jede*r für Schäden, die er*sie Dritten zufügt, haftbar gemacht werden kann, ist die Haftpflichtversicherung sehr verbreitet und wichtig. So haften z. B. Eltern für alle Schäden, die durch ihre minderjährigen Kinder verursacht werden. Wir raten Ihnen deshalb, in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abzuschließen, um Schäden, die Sie möglicherweise versehentlich verursachen, abzudecken.

Welche weitere ergänzende Versicherung für Sie sinnvoll sein kann, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine individuelle Beratung bietet z. B. die Verbraucherzentrale Oldenburg (kostenpflichtig).

Welche Versicherungen sind in Oldenburg nötig?

Je nachdem, ob Ihr Lehr- oder Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages stattfindet, oder ob Sie ein Stipendium erhalten, müssen Sie verschiedene Punkte beachten:

a) Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrags

Wenn Ihr Lehr- oder Forschungsaufenthalt Teil eines Arbeitsvertrags ist, werden Sie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen müssen. Der*die Arbeitgeber*in sowie der*die Gastwissenschaftler*in zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags, mit Ausnahme der Unfallversicherung, die in vollem Umfang vo dem*der Arbeitgeber*in gezahlt wird.

Mit der Registrierung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis, eine Krankenversicherungskarte sowie Informationsmaterial. Sozialversicherungsbeiträge werden an die Krankenkasse gezahlt und direkt vom Gehalt abgezogen. Bevor Sie Ihre Arbeit an der Universität aufnehmen, werden Sie um einen Nachweis ihrer Sozial- und Krankenversicherung gebeten, damit sich Ihre Gastinstitution bzw. Ihr*e Arbeitgeber*in um die notwendigen Formalitäten kümmern kann, um Sie und Ihre Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden.

b) Aufenthalt im Rahmen eines Stipendiums

Bei einem Stipendium ohne Abschluss eines Arbeitsvertrages sind Sie in der Regel von der Einzahlung in die gesetzliche Sozialversicherung ausgenommen. Manche Stipendien beinhalten Beiträge zur Krankenversicherung, doch selbst in einem solchen Fall müssen Sie einen Krankenversicherungsanbietenden auswählen. Bitte kontaktieren Sie Ihre*n Stipendiengeber*in und lesen Ihre Unterlagen sorgfältig und vollständig durch. Beachten Sie bitte, dass Sie nicht über die Universität versichert sein werden und deshalb selbst für den Abschluss von Versicherungen verantwortlich sind. Zusätzlich zur Krankenversicherung, die in Deutschland gesetzlich verpflichtend ist, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ggf. auch einer Unfallversicherung.

Übertragung von Ansprüchen

Als Bürger*in der EU, des EWR und der Schweiz unterliegen Sie einer EU-Bestimmung, die die Rechte und Übertragbarkeit von Sozialversicherungen innerhalb der EU festlegt. Diese Bestimmung enthält zwei grundlegende Prinzipien:

  1. Sie sind in dem Land versichert, in dem Sie aktuell auch arbeiten.
  2. Eine Person unterliegt immer nur den Gesetzen und Bestimmungen eines Landes.

Sozialversicherungsansprüche im europäischen Ausland (Europäische Kommission)

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page