Sozialversicherung in Deutschland
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Weiterführende Informationen
- Deutsches Sozialversicherungssystem (euraxess)
- Deutsche Sozialversicherung Europavertretung
- Informationen und Liste gesetzlicher Krankenversicherungen
- Alexander von Humboldt-Stiftung: Kranken-, Haftpflicht -und Unfallversicherung
- DAAD-Versicherung ("Gruppenvertrag"), auch für internationale Promovierende und Wissenschaftler*innen
Sozialversicherung in Deutschland
Über das deutsche Sozialversicherungssystem sind Personen z.B. bei Erkrankungen oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Darüber hinaus empfiehlt es sich immer, ergänzend private Versicherungen abzuschließen, z. B. eine Haftpflichtversicherung.
Die fünf Bereiche der Sozialversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Ergänzende Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)
Welche Versicherungen sind in Oldenburg nötig?
Je nachdem, ob Ihr Lehr- oder Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages stattfindet, oder ob Sie ein Stipendium erhalten, müssen Sie verschiedene Punkte beachten:
a) Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrags
Wenn Ihr Lehr- oder Forschungsaufenthalt Teil eines Arbeitsvertrags ist, werden Sie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen müssen. Der*die Arbeitgeber*in sowie der*die Gastwissenschaftler*in zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags, mit Ausnahme der Unfallversicherung, die in vollem Umfang vo dem*der Arbeitgeber*in gezahlt wird.
Mit der Registrierung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis, eine Krankenversicherungskarte sowie Informationsmaterial. Sozialversicherungsbeiträge werden an die Krankenkasse gezahlt und direkt vom Gehalt abgezogen. Bevor Sie Ihre Arbeit an der Universität aufnehmen, werden Sie um einen Nachweis ihrer Sozial- und Krankenversicherung gebeten, damit sich Ihre Gastinstitution bzw. Ihr*e Arbeitgeber*in um die notwendigen Formalitäten kümmern kann, um Sie und Ihre Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden.
b) Aufenthalt im Rahmen eines Stipendiums
Bei einem Stipendium ohne Abschluss eines Arbeitsvertrages sind Sie in der Regel von der Einzahlung in die gesetzliche Sozialversicherung ausgenommen. Manche Stipendien beinhalten Beiträge zur Krankenversicherung, doch selbst in einem solchen Fall müssen Sie einen Krankenversicherungsanbietenden auswählen. Bitte kontaktieren Sie Ihre*n Stipendiengeber*in und lesen Ihre Unterlagen sorgfältig und vollständig durch. Beachten Sie bitte, dass Sie nicht über die Universität versichert sein werden und deshalb selbst für den Abschluss von Versicherungen verantwortlich sind. Zusätzlich zur Krankenversicherung, die in Deutschland gesetzlich verpflichtend ist, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ggf. auch einer Unfallversicherung.
Übertragung von Ansprüchen
Als Bürger*in der EU, des EWR und der Schweiz unterliegen Sie einer EU-Bestimmung, die die Rechte und Übertragbarkeit von Sozialversicherungen innerhalb der EU festlegt. Diese Bestimmung enthält zwei grundlegende Prinzipien:
- Sie sind in dem Land versichert, in dem Sie aktuell auch arbeiten.
- Eine Person unterliegt immer nur den Gesetzen und Bestimmungen eines Landes.
Sozialversicherungsansprüche im europäischen Ausland (Europäische Kommission)