Beschäftigung an der Universität
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Beratung internationaler Promovierender und Wissenschaftler*innen
Service für Internationale Wissenschaftler*innen
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Als Gastwissenschaftler*in der Universität Oldenburg können Sie sich hier direkt online anmelden.
Beschäftigung an der Universität
Wenn Sie für einen Forschungs- oder Lehraufenthalt an die Universität Oldenburg kommen, gibt es einige arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten.
Beschäftigungsbestimmungen
Je nachdem, wie Sie an der Universität Oldenburg beschäftigt sind und welche Staatsangehörigkeit Sie haben, gelten unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Arbeitsvertrag
Für den Fall, dass Sie nicht im Rahmen eines Stipendiums, sondern im Rahmen eines Arbeitsvertrags nach Oldenburg kommen, müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit unterzeichnen. Das Personaldezernat der Universität Oldenburg wird Sie darüber informieren, welche Formulare und Dokumente auszufüllen sind.
In Deutschland sind viele Professor*innen an den Universitäten als Beamt*in im Öffentlichen Dienst beschäftigt und wurden in ihre Funktionen bestellt (Berufung). Das Gehalt für Beamten*innen ist durch das Bundesbesoldungsgesetz und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem man arbeitet, festgelegt. Die Besoldungsordnung für Professor*innen heißt "W" (Abkürzung für Wissenschaft), während akademische Mitarbeiter*innen entsprechend dem "TV-L" (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) bezahlt werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder beinhaltet verschiedene Entgeltgruppen und Entgeltstufen, die zum einen auf der akademischen und beruflichen Qualifikationen beruhen, die für die entsprechende Position und Tätigkeit erforderlich sind, zum anderen auf den Berufsjahren in dieser Position und Tätigkeit.
Dezernat 1: Personal und Organisation
Informationen zum Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zu den Entgelttabellen finden Sie unter: