Qualitätsmanagement Studium und Lehre
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Akkreditierung
Seit 2002 werden Studiengänge akkreditiert. Mit der Akkreditierung werden Qualitätskriterien und die Einhaltung europäischer Standards und formaler Vorgaben der KMK und des Landes geprüft.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass „Studiengänge nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrages vom 1./20. Juni 2017 (Nds. GVBl. S. 290) in der jeweils geltenden Fassung und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen zu akkreditieren und zu reakkreditieren sind [...].“ (NHG §6, Abs. 2, Satz 2).
Seit 2008 existiert neben der Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) auch die Systemakkreditierung. Dabei werden die hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme begutachtet. Mit einer Systemakkreditierung wird bestätigt, dass die hochschulinterne Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität der Studiengänge und die Einhaltung der formalen Vorgaben zu gewährleisten. Mit erfolgter Systemakkreditierung kann auf die Akkreditierung einzelner Studiengänge durch externe Agenturen verzichtet werden. Damit darf die Hochschule ihre Studiengänge in eigener Verantwortung begutachten lassen und diese selbst akkreditieren.
Im Dezember 2018 hat das Präsidium der Universität Oldenburg nach Beratung mit allen Fakultäten beschlossen, die Systemakkreditierung vorzubereiten.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell akkreditierten Studiengänge an der Universität Oldenburg.