Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht

Wer ist wofür zuständig?

StreichinstrumenteUrsula Berger-Nashir
 
ZupfinstrumenteNangialai Nashir
 
BlasinstrumenteChristian Kappe
 

Und so geht's:

  • Für die Ausleihe ist ein Vertrag abzuschließen. Die Ausgabe eines Instruments erfolgt nur nach Vorlage des Vertrages.
  • Die Ausleihe ist befristet, in der Regel bis zum Beginn jeweils des nächsten Semesters. Bei Überziehung wird eine Gebühr erhoben.
  • Verlängerungen müssen mit der zuständigen Person ausdrücklich vereinbart werden.
  • Die Instrumente dienen dazu, den Unterricht in einem neuen Bereich auszuprobieren. Deshalb haben Wünsche nach einer neuen Ausleihe in der Regel Vorrang vor Wünschen nach Verlängerung.
(Stand: 31.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p2064
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