Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht
Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht
Wer ist wofür zuständig?
Streichinstrumente
Ursula Berger-Nashir
Zupfinstrumente
Nangialai Nashir
Blasinstrumente
Christian Kappe
Und so geht's:
Für die Ausleihe ist ein Vertrag abzuschließen. Die Ausgabe eines Instruments erfolgt nur nach Vorlage des Vertrages.
Die Ausleihe ist befristet, in der Regel bis zum Beginn jeweils des nächsten Semesters. Bei Überziehung wird eine Gebühr erhoben.
Verlängerungen müssen mit der zuständigen Person ausdrücklich vereinbart werden.
Die Instrumente dienen dazu, den Unterricht in einem neuen Bereich auszuprobieren. Deshalb haben Wünsche nach einer neuen Ausleihe in der Regel Vorrang vor Wünschen nach Verlängerung.