Ausleihen von Instrumenten

Ausleihe von Instrumenten für den Einzelunterricht

 

Es stehen einige (manchmal wenige) Leihinstrumente zur Verfügung.

 

Zuständig für die Ausleihen sind:

 

Streichinstrumente: Ursula Berger-Nahir  

 

Zupfinstrumente:  Nangialai Nashir       

 

Blasinstrumente (Blech): Christian Kappe  

Blasinstrumente (Holz): Andrea Palet-Sabater  

 

 

 

So geht´s:

-         Für die Ausleihe ist ein Vertrag abzuschließen. Ausgabe der Instrumente nur nach Vorlage des Vertrages.

-         Die Ausleihe ist befristet, in der Regel bis zum Beginn jeweils des nächsten Semesters. Bei Überziehung wird eine Mahngebühr erhoben.

-         Verlängerungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

-         Die Instrumente dienen dazu, den Unterricht in einem neuen Bereich auszuprobieren. Deshalb haben Wünsche nach einer neuen Ausleihe in der Regel Vorrang vor Wünschen nach einer Verlängerung.

VERTRAG ZUR ÜBERLASSUNG LANDESEIGENER GEGENSTÄNDE

(Stand: 05.11.2024)  | 
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