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Servicestelle Praktikum

Teodora Bartel, M.A.

nach Vereinbarung

Praxismodul

Das Praxismodul

Im Regelfall setzt sich das Praxismodul aus einer Kombination der folgenden Leistungen zusammen: 

Das Praktikum muss von dem jeweiligen Unternehmen bescheinigt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular des Prüfungsamts (Bescheinigung des Prüfungsamtes "berufsfeldbezogenes Praktikum") oder 

  • Eine eigene Bescheinigung (inkl. Dauer, Unterschrift, Stempel, etc.) des Unternehmens oder
  • Ein Arbeitszeugnis (inkl. Dauer des Praktikums) des Unternehmens 

Bitte beachten Sie, dass das Praktikums einen inhaltlichen Bezug zum Studium aufweisen muss und nicht durch einen studentischen Nebenjob abgegolten werden kann.

Wahlweise können folgende Modifikationen im Rahmen der Leistungen vorgenommen werden:

Acht Wochen Praktikum & Begleitveranstaltung

  • Anstelle der Leistungen kann ein achtwöchiges Praktikum im Ausland vollzogen werden. Es gelten die gleichen Nachweispflichten wie bei einem nationalen Praktikum. Ein Bericht über das Auslandspraktikum ist entsprechend der Vorgaben (s.o. Link: Praktikumsbericht) zu erbringen. 
  • Anstelle der Leistungen kann der erfolgreiche Abschluss einer staatlich anerkannten berufsfeldbezogenen Ausbildung belegt werden. Die zusätzliche Leistung eines Berichts und der Besuch der Begleitveranstaltung entfällt hier. Beachten Sie das Formular zur Anrechnung einer Ausbildung (s.u.). 
  • Einzelfallbezogene Anerkennungen können u.U. per E-Mail oder in den Sprechzeiten vereinbart werden.

Formulare für eine Anrechnung

  • Berufsausbildung, Anrechnung durch das Prüfungsamt: Gleichwertigkeitsbescheinigung, beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses oder Vorlage des Originals und einer Kopie
  • Allgemeine Anrechnung eines Praktikums: Bescheinigung "berufsfeldbezogenes Praktikum" (Einreichung bei der Praktikumsstelle)
Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
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