Praxismodul
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Koordination Praxismodul am Dep. WiRe
Praxismodul
Im Regelfall setzt sich das Praxismodul aus einer Kombination der folgenden Leistungen zusammen:
- Acht Wochen Praktikum (in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit, 320 Arbeitsstunden)
- Besuch einer begleitenden Lehrveranstaltung zur Vorbereitung/Nachbereitung des Praktikums (Lehrveranstaltungen zum Praxismodul) und
- Erstellung eines Praktikumsberichtes in schriftlicher Form (12-15 Seiten)
Das Praktikum muss von dem jeweiligen Unternehmen bescheinigt werden.
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular des Prüfungsamts (Bescheinigung "berufsfeldbezogenes Praktikum"). Unter „Erstes Fach” tragen Sie Ihren Studiengangsnamen ein. Das Feld „Zweites Fach” füllen Sie nur aus, wenn Sie einen Zwei-Fächer-Bachelor studieren. Unter „Praxismodul im Fach” tragen Sie beim Fachbachelor „s.o.” ein und beim Zwei-Fächer-Bachelor „Wirtschaftswissenschaften”. Beim Modultitel tragen Sie „prx108” ein. Das Feld „3 Anstelle des Orientierungspraktikums …” müssen Sie nicht ausfüllen. Im Feld „2 Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums” trägt Ihr Praktikumsbetrieb die Daten ein. Alternativ zum Ausfüllen des Feldes 2 durch Ihr Praktikumsunternehmen werden auch folgende Bescheinigungen akzeptiert:
- Eine eigene Bescheinigung (inkl. Dauer, Unterschrift, Stempel, etc.) des Unternehmens oder
- Ein Arbeitszeugnis (inkl. Dauer des Praktikums) des Unternehmens
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum inhaltlich und vom Anforderungsniveau her einen eindeutigen Bezug zum Studium aufweisen muss (siehe FAQ). Wenden Sie sich im Zweifelsfall für eine Beratung zur Eignung Ihres Praktikumsplatzes vor Beginn des Praktikums an die Praktikumsbeauftragte.
Wahlweise können folgende Modifikationen im Rahmen der Leistungen vorgenommen werden:
- Anstelle der Leistungen kann ein achtwöchiges Praktikum im Ausland vollzogen werden. Es gelten die gleichen Nachweispflichten wie bei einem nationalen Praktikum. Ein Bericht über das Auslandspraktikum ist entsprechend der Vorgaben (s.o. Link: Praktikumsbericht) zu erbringen.
- Anstelle der Leistungen kann der erfolgreiche Abschluss einer staatlich anerkannten berufsfeldbezogenen Ausbildung belegt werden. Die zusätzliche Leistung eines Berichts und der Besuch der Begleitveranstaltung entfällt hier. Beachten Sie das Formular zur Anrechnung einer Ausbildung (s.u.).
- Einzelfallbezogene Anerkennungen (z. B. von Werkstudententätigkeiten) können in einem persönlichen Gespräch geprüft werden.
Formulare für eine Anrechnung
- Berufsausbildung, Anrechnung durch das Prüfungsamt: Gleichwertigkeitsbescheinigung, beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses oder Vorlage des Originals und einer Kopie
- Allgemeine Anrechnung eines Praktikums: Bescheinigung "berufsfeldbezogenes Praktikum" (Einreichung bei der Praktikumsstelle)