Informationen für Zweitstudienbewerbende
Informationen für Zweitstudienbewerbende
Einen Antrag auf ein Zweitstudium müssen Sie stellen, wenn Sie alle der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Sie haben bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen.
- Sie möchten einen weiteren, zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang studieren.
- Sie würden dieses weitere Studium im 1. Fachsemester beginnen.
Ein Zweitstudienantrag muss nicht gestellt werden, bei
- zulassungsfreien Studiengängen.
Voraussetzungen
3 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber*innen vorgesehen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, dies aber bis Bewerbungsschluss tun werden, können wählen, ob sie als Erst- oder Zweitstudienbewerber*in am Vergabeverfahren beteiligt werden möchten. Zeugnisse, die erst nach dem 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) ausgestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die entsprechende staatliche oder akademische Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist
Hochschulen sind zum Beispiel:
- Universitäten
- frühere Gesamthochschulen
- Musikhochschulen
- Sporthochschulen
- Kunsthochschulen
- Bundeswehrhochschulen
- kirchliche Hochschulen
- Pädagogische Hochschulen,
- Fachhochschulen einschl. der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Dazu zählen nicht:
- Berufsakademien sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, zum Beispiel Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Online-Bewerbung.
Dafür benötigen Sie Folgendes in PDF-Form:
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums (Note muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung nachgewiesen sein)
- ausführliche, schriftliche Begründung des Zweitstudienwunsches mit folgenden Angaben:
- bisherige Ausbildung
- berufliche Tätigkeit
- angestrebtes Berufsziel
- geltend gemachte Fallgruppe
Auswahlkriterien
- Prüfungsergebnis des Erststudiums
- Gründe für das Zweitstudium (Fallgruppe 1-5)
Für beide Auswahlkriterien werden Punkte vergeben.
1. Prüfungsergebnis des Erststudiums:
Für das Prüfungsergebnis gibt es folgende Punkte:
- Noten „ausgezeichnet” und „sehr gut”: 4 Punkte
- Noten „gut” und „voll befriedigend”: 3 Punkte
- Note „befriedigend”: 2 Punkte
- Note „ausreichend”: 1 Punkt
- Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt
2. Gründe für das Zweitstudium
Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe
- angestrebter Beruf erfordert zwei abgeschlossene Studiengänge.
- Beispiele:
- Kieferchirurg*in (Medizin und Zahnmedizin)
- Stabsapotheker*in der Bundeswehr (Pharmazie und Lebensmittelchemie)
- Ordensgeistliche, die nach einem Theologiestudium ein Lehramtsstudium für eine Tätigkeit an Ordensschulen absolvieren wollen
Personen der Fallgruppe 1 erhalten 9 Punkte.
Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe
- eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang wird angestrebt, welches auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit basiert
Personen der Fallgruppe 2 erhalten
- 7 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt sind;
- 9 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe von besonderem Gewicht und durch die bisherigen Leistungen belegt sind;
- 11 Punkte, wenn die Gründe von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse sind.
Kriterien hierfür:
- Bisheriger Werdegang
- Frühere wissenschaftliche und praktische Tätigkeiten werden herangezogen.
- Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Berufs-/Studienwunsches
- Wissenschaftliche Tätigkeiten wie z.B. die Mitarbeit an Forschungsprojekten während der Studienzeit werden gewertet.
- Wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung
- Die angestrebte Tätigkeit ist objektiv von wissenschaftlicher Bedeutung.
Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe
- berufliche Situation der Bewerber*innen wird dadurch erheblich verbessert
- Abschluss des Zweitstudiums ergänzt das Erststudium sinnvoll (Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise die beiden Studienabschlüsse für die Berufsausübung förderlich sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung.)
- sachlicher Zusammenhang zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums (Bei einem Lehramtsstudiengang mit zwei Fächern ist es ausreichend, wenn dies nur für ein Fach möglich ist.)
Nicht möglich ist die Aufnahme des Zweitstudiums, wenn lediglich ein Berufswechsel angestrebt wird. Unerheblich hingegen ist, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und Zweitstudiums betrieben wird.
Personen der Fallgruppe 3 erhalten 7 Punkte.
Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe
- berufliche Situation wird durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert (Nachweis: genaue und individuelle schriftliche Darlegung)
Personen der Fallgruppe 4 erhalten 4 Punkte.
Fallgruppe 5: sonstige Gründe
Personen der Fallgruppe 5 erhalten 1 Punkt.
Zweitstudium nach einer Familienphase
Bei Wiedereingliederung oder Neueinstieg in das Berufsleben nach einer Familienphase können bis zu 2 Punkte gewährt werden. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt.
Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Messzahl und Rangliste
Die Punkte für den ersten Studienabschluss sowie für die vorgelegte Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für die Einstufung auf der Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium. Personen mit einer größeren Messzahl gehen denen mit einer kleineren Messzahl vor. In dieser Reihenfolge werden die Studienplätze vergeben, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für Zweitstudienbewerbende zur Verfügung stehen. Mit dem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie Nachricht darüber, ob dem Antrag entsprochen und ein Studienplatz zugewiesen werden kann oder nicht.