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Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen* sind notwendig, um für spezielle Studienfächer die besondere Befähigung bzw. Eignung festzustellen. Sie prüfen vor Studienbeginn fachspezifische Talente, Fähigkeiten oder die Motivation.

Erst nach bestandener Eignungsprüfung ist eine Bewerbung bzw. Einschreibung in die genannten Studiengänge möglich.

Falls eines der Kombinationsfächer im Zwei-Fächer-Bachelor zulassungsbeschränkt ist, muss die Studienplatzbewerbung bis zum 15. Juli eines Jahres erfolgen.

Fristen bei Fächern mit Eignungsprüfung

Wichtig ist, dass die Eignungsprüfungen unabhängig von der eigentlichen Bewerbung bzw. Einschreibung für den Studiengang vorab bzw. parallel stattfinden. Um daran teilnehmen zu können, gilt es sich hierfür rechtzeitig anzumelden.

Für die Anmeldung bzw. Veröffentlichung der Aufgaben zu den Eignungsprüfungen gelten folgende Fristen:

Kunst und Medien01.04.2026 - 01.06.2026
Materielle Kultur: Textilbis 30.09.2026
Musik13.01.2026 - 02.05.2026

Die Fächer informieren über die Verfahren im Detail

* das Wort Eignungsprüfung steht synonym auch für Aufnahmeprüfung und Eignungsfeststellungsverfahren

(Stand: 16.03.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p118159
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