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Amtliche Beglaubigung

Für Ihre Einschreibung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg benötigen Sie in der Regel eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

Anforderungen an eine gültige Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass eine Kopie inhaltlich vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Damit eine beglaubigte Kopie anerkannt wird, muss sie zwingend folgende Merkmale aufweisen:

  • einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) und
  • die Unterschrift des Beglaubigenden im Original und
  • den Abdruck des Dienstsiegels im Original. Ein Schrift-/Adressstempel genügt nicht.

Wo kann ich Dokumente beglaubigen lassen?

In der Regel darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel:

  • Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen 
  • Schulen 
  • Polizei 
  • Notar*innen
  • öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen

Beglaubigungen von den folgenden Stellen werden nicht akzeptiert, auch wenn diese ein Siegel führen:

  • Krankenkassen
  • Banken
  • Vereine
  • Wohlfahrtsverbände
  • Rechtsanwält*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen
  • Buchprüfer*innen

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zur Form der Einreichung:

  • Ein Scan oder ein PDF von bereits beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend.
  • Eine einfache Papierkopie einer bereits amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.

Alternativ können Sie selbst eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung anfertigen und diese Kopie zusammen mit dem Original-Dokument persönlich im Immatrikulationsamt vorlegen. In diesem Fall benötigen Sie keine amtlich beglaubigte Kopie.

(Stand: 02.04.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p118030
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