Es sind die Noten gemäß der Prüfungsordnung in dieser Form zu erfassen:
- 100; 130; 170; 200, 230; 270; 300; 330; 370; 400 und 500 evtl.
Nicht erscheinen oder Rücktritt von Studierenden
Für Studierende, die zu einem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen nicht erschienen sind, wird ein NE für „nicht erschienen“ eingetragen. Bei unbenoteten Prüfungsleistungen ein NEU für „nicht erschienen unbenotet”.
Ein Antrag auf Rücktritt aus wichtigem Grund ist unverzüglich beim Akademischen Prüfungsamt zu stellen. Studierende können dazu auch die Rücktrittsfunktion in Stud.IP nutzen.
Nach Prüfung und Genehmigung trägt das Akademische Prüfungsamt hier ein AT für „Attest“ oder RM für „Rücktritt mit anerkanntem Grund“ ein. Ein nicht unverzüglich geltend gemachter Rücktritt kann, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, nicht berücksichtigt werden und führt zu einem Fehlversuch!
Versäumen von Fristen
Studierenden, denen eine Frist eingeräumt wurde, welche auf Grund fehlender wichtiger Gründe oder Verletzung der Chancengleichheit nicht mehr verlängert werden kann (s. Fristen und Termine), sind dem Akademischen Prüfungsamt unter Angabe des Fristendes zu melden.
Der Prüfungsversuch ist damit beendet. Das Akademische Prüfungsamt erfasst ein FÜ für „Fristüberschreitung“.