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Universität Oldenburg
Referat Studium und Lehre
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Alena Klenke | Sachbearbeitung

Wissenschaftspreis Niedersachsen

Hintergrund

Seit dem Jahr 2007 vergibt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) jährlich den Wissenschaftspreis Niedersachsen in verschiedenen Kategorien. Vornehmlich der Auszeichnung von Nachwuchswissenschaftler*innen gewidmet, werden in einer vierten Kategorie auch die Verdienste von Studierenden gewürdigt.

Preis für Studierende

In der Kategorie IV des Wissenschaftspreises Niedersachsen werden sowohl Studierende ausgezeichnet, "die sich durch herausragende Studienleistungen" hervorgetan haben als auch Studierende und Studierendengruppen, "die sich als Persönlichkeiten durch vorbildhaftes Engagement in der Hochschule [...] und/oder im sozialen Bereich, Familie, Ehrenamt, Kultur oder Sport" ausgewiesen haben.

Bewerbungen sind also in zwei Unterkategorien möglich, über entweder

  • exzellente akademische Leistungen oder
  • persönliches Engagement im gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, familiären oder akademischen Umfeld.

Beide Kategorien zu verbinden, schadet indessen natürlich nicht.

Die Einzelpreise bzw. Gruppenpreise sind mit jeweils 3.500 € dotiert.

Gesucht werden Studierende, deren Studienabschluss noch nicht erfolgt ist und nicht unmittelbar bevorsteht.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

  • Motivationsschreiben
  • Aussagekräftiger Lebenslauf
  • Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Aktuelle Notenbescheinigung
  • Ggf. Zeugnis eines vorherigen Studienabschlusses
  • Ggf. Nachweise über persönliches Engagement

Verfahrenshinweis

Eine über Stud.IP eingereichte Bewerbung wird nicht direkt an das Ministerium übermittelt, sondern einer Vorauswahl durch das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität unterzogen. Die Vorauswahl umfasst bis zu vier Bewerbungen von Einzelpersonen oder Gruppen von Studierenden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen wird vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur getroffen und an die Hochschulleitungen zurückgemeldet.

(Stand: 04.03.2024)  | 
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