Hinweis vor Kontaktaufnahme

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Halten Sie bei der Kontaktaufnahme per Telefon auch Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden) bereit.

Kontakt

Klaus Wettwer

0441-798 2528

Moss Bohrer (they/them)

0441-798 4835

Telefonische Sprechstunde:
Mo, Di, Do 10:00-12:30 Uhr
Di               14:30-16:30 Uhr

Präsenzsprechstunde im SSC:
Di               14:00-16:30 Uhr
Do              10:00-12:30 Uhr

Anerkennung im Video erklärt

Dieses Video gehört zur Reihe „Erklärvideos zum Studienstart“ und wurde von der Zentralen Studien- und Karriereberatung im Rahmen des Projektes Participate@UOL erstellt.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennung bedeutet, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengang eingebracht werden, die außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht wurden. Die anerkannten Module müssen dann nicht mehr absolviert werden.

Im Rahmen einer Anrechnung können Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Berufstätigkeit berücksichtigt werden, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums gleichwertig sind.

Sie können einen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn Sie

  • von einem anderen Studienort an die Universität Oldenburg gekommen sind,
  • an der Universität Oldenburg den Studiengang (z.B. Ihre Fächerkombination) gewechselt haben oder
  • Leistungen im Ausland erbracht haben.

Für beruflich erworbene Kompetenzen stellen Sie bitte beim PLAR-Service einen Antrag auf Anrechnung.

Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung erst erfolgen kann, wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind.

Das Verfahren im Überblick

1. Antragstellung

Füllen Sie das für Ihr Studienfach bzw. Ihren Studiengang zutreffende Formular aus.
Bachelor: Antrag auf Anerkennung plus Anlage für das Fach/Studiengang bzw. den Professionalisierungsbereich.
Master: Antrag auf Anerkennung (beinhaltet bereits die Anlage)

Eine Anleitung wie finden Sie hier: How to – Antragstellung

Reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (Notenbescheinigung, Zeugnis, bei Auslandsaufenthalt Learning Agreement/schriftliche Vereinbarungen o.ä. etc.) per Mail an anerkennung.dez3@uol.de beim Akademischen Prüfungsamt ein. Sofern Modulbeschreibungen vorhanden sind, geben Sie bitte einen Link zur Quelle an oder hängen Sie diese als Extra-Datei an.

Für die Antragsstellung beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Übersenden Sie pro Studienfach/Studiengang bzw. Professionalisierungsbereich folgende Unterlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei: Antrag, Anlage des jeweiligen Fachs, Nachweise
    Wenn Sie eine Anerkennung für ein Studienfach und den Professionalisierungsbereich beantragen wollen, übersenden Sie uns also zwei Dateien.
  • Benennen Sie die Dateien wie folgt: [Name]_[Fach].
    Eine sinnvolle Abkürzung ist zulässig.
    Beispiele: Mustermensch, Max_Mathematik oder Mustermensch, Max_ProfBereich

2. Überprüfung und Entscheidung

Im Akademischen Prüfungsamt werden die Vollständigkeit der Unterlagen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die formalen Kriterien geprüft. Über die Anerkennung entscheidet abschließend der zuständige Prüfungsausschuss bzw. die von diesem beauftragte Fachvertretung. Sie erhalten einen Hinweis in Stud.IP, sobald Ihr Antrag dorthin weitergeleitet wurde.

3. Ergebnis

Im Falle einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag können Sie das Ergebnis in Ihrer Notenübersicht in Stud.IP einsehen. Sie erhalten wie üblich eine automatisierte E-Mail über die Noteneintragung.

Nur im Falle einer Ablehnung der Anerkennung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

4. Weitere Hinweise

Die gesamte Warte- und Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen mehrere Monate betragen. Wenn Sie mehrere Anträge stellen (z.B. für mehrere Fächer), kann es zu unterschiedlichen Warte- und Bearbeitungszeiten der einzelnen Anträge kommen.

Bitte sehen Sie während der Wartezeit von Nachfragen ab.
Nutzen Sie bitte auch für Fragen (Sachstand, Nachfragen, etc.) bevorzugt die persönliche oder telefonische Sprechstunde.

InfoPortal Studium (Stand: 09.09.2024)  | 
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