Systemische Psychotherapie auf Krankenschein kommt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann.

Der G-BA entscheidet im Auftrag des Gesetzgebers, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und sein Plenum tagt öffentlich.

Die Vorsitzenden von SG und DGSF waren bei der  Sitzung am 22.11.2018 dabei. Auf der DGSF-Facebookseite ist ein Video veröffentlicht mit Ulrike Borst (SG-Vorsitzende) und Enno Hermans (DGSF-Vorsitzender) sowie Kerstin Dittrich (DGSF-Fachreferentin) und Sebastian Baumann (SG-Vorstandsbeauftragter Psychotherapie), in dem diese die frohe Kunde direkt nach der Sitzung in Berlin kommentieren: https://www.facebook.com/dgsf.org
Pressemitteilung des G-BA: 
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/775/
Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/wirksamkeit-2.html
Die Presseinformation von DGSF und SG zur Entscheidung:
https://www.dgsf.org/presse/pressemitteilungen/g-ba-legt-grundlage-fuer-kassenfinanzierte-systemische-psychotherapie

Hinweis:
Bis es soweit ist, dass erste Abrechnungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen können, wird es noch dauern. Zunächst muss die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend geändert werden. Und die jetzige Entscheidung gilt nur für die Erwachsenen-Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen (mit der Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie) und einem "Kassensitz" werden dann mit der Kasse abrechnen können.
Mehr Infos dazu unter https://www.dgsf.org/themen/gesundheitspolitisches/mythen-und-fakten-rund-um-die-sozialrechtliche-anerkennung-der-systemischen-psychotherapie

(Stand: 19.01.2024)  | 
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