Ansprechpartnerin:

Prodekanin für Forschung

Prof. Dr. Anna-Maria Hintz

+49 441 798-2949

JJW 01-107

 

Förderung des akademischen Mittelbaus

Unterstützung des akademischen Mittelbaus im Bereich "Forschung/Internationalisierung" der Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften

Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich „Forschung/Internationalisierung“ der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften

Das Dekanat der Fakultät I hat am 14.02.2023 einen Pool zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich „Forschung/Internationalisierung“ eingerichtet. Dieser wird (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel) aus Finanzmitteln der Fakultät I ausgestattet. Gefördert werden ausschließlich Anträge, die den unten genannten Kriterien entsprechen (Stipendien zur Qualifikation oder andere Vorhaben sind in diesem Rahmen nicht förderfähig).

Über die Anträge entscheidet das Dekanat. Anträge sind zu richten an:

Fakultät I – Geschäftsstelle (Hauspost), A02 1-109 oder per E-Mail an (komplette Unterlagen in einer PDF-Datei)

1. Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen, die in der Fakultät I in Forschung und Lehre beschäftigt und keine Hochschullehrer*innen sind. Insbesondere sollen wissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf Qualifikationsstellen (Promovierende und Habilitierende) sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben gefördert werden.

2. Wann können Anträge gestellt werden? Welche Fristen gelten?

Anträge können jederzeit an das Dekanat der Fakultät I gerichtet werden. Diese sollten mindestens sechs Wochen vor dem Förderzeitpunkt in der Geschäftsstelle eingehen. Eine kurzfristigere Einreichung kann zur Folge haben, dass eine rechtzeitige Beschlussfassung des Dekanats nicht möglich ist und eine Förderung nicht bewilligt wird. Rückwirkende Dekanatsbeschlüsse können nicht herbeigeführt werden. Für eine Förderung im Haushaltsjahr 2023 erbitten wir eine Einreichung bis zum 31. Oktober 2023.

3. Was wird gefördert? Was kann beantragt werden?

Es werden Anträge genehmigt,

  • die der Unterstützung der aktiven Teilnahme (z. B. eigener Vortrag, Posterpräsentation in Erstautor*innenschaft) an einer internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Tagung, Kongress, Workshop etc.) dienen. Beantragt werden können in diesem Fall Zuschüsse zu Reisekosten (inklusive Übernachtungskosten) und Teilnahmebeiträgen.
  • die der Publikation von Forschungsbefunden im Open Access-Format dienen. Hier kann ein Anteil von bis zu 600 EUR übernommen werden, wenn der/die Nachwuchswissenschaftler*in Erstautor*in des Beitrags ist.

Eine passive Teilnahme an internationalen Tagungen kann für Lehrkräfte für besondere Aufgaben ebenfalls gefördert werden, bedarf aber zusätzlich einer kurzen begründenden Stellungnahme durch die/den betreuenden Hochschullehrer*in.

4. Welche Antragssumme kann bewilligt werden?

Die von der Fakultät I gewährte Förderhöchstgrenze beträgt für Veranstaltungen im europäischen Ausland 350 EUR und für Veranstaltungen im außereuropäischen Ausland 500 EUR.

Vor der Antragsstellung muss geprüft und dargelegt werden, ob andere Möglichkeiten der Finanzierung oder Teilfinanzierung (z. B. über den DAAD, den Arbeitsbereich oder aus Projektmitteln) bestehen.

Die gewährte Förderhöchstgrenze für Publikationen im Open Access-Format beträgt 600 EUR, um die Finanzierungslücke zu schließen, die nicht durch Zuschüsse durch die DFG und die Bibliothek für Open-Access-Artikel abgedeckt werden kann (https://uol.de/bis/forschen-und-publizieren/open-access/open-access-publikationsfonds).

5. Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

  • Der Nachweis der aktiven Teilnahme an einer Tagung durch eine offizielle Bestätigung der Annahme des wissenschaftlichen Beitrags, bspw. in Form eines Einladungsschreibens des Veranstalters oder einer Mitteilung über die Vortragsannahme.
  • Eine Übersicht über die Veranstaltung (z. B. Programmheft, Tagungsablauf, Flyer).
  • Der Nachweis der Erstautor*innenschaft bei Open Access-Veröffentlichungen erfolgt über eine offizielle Bestätigung der Annahme der Publikation, bspw. in Form eines Schreibens des Herausgebers/Editors der Zeitschrift. Die anfallenden Gebühren sind nachzuweisen.
  • Eine nachvollziehbare detaillierte Übersicht der anfallenden Kosten (Reisekosten, Übernachtungskosten etc.), ggf. mit Nachweisen (bspw. bei Teilnehmergebühren).

6. Wie ist das weitere Verfahren?

Über die Entscheidung des Dekanats werden Antragsteller*in, betreuende*r Hochschullehrer*in sowie die jeweilige Institutsgeschäftsstelle umgehend von der FK-Geschäftsstelle informiert. Die bewilligte Summe wird auf eine vom Institut zu benennende Finanzstelle budgetiert nachdem die Reise stattgefunden hat. Aus dieser sind die Kosten/Verausgabungen im Rahmen einer genehmigten Dienstreise abzurechnen. Eine andere Abrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Weitere verbindliche Informationen zur Abrechnung von Reisekosten stehen unter

https://uol.de/dezernat2/finanzbuchhaltung/reisekosten zur Verfügung.

Antrag auf Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich „Forschung/Internationalisierung”

(Stand: 19.01.2024)  | 
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