Nach dem NHG können alle Promovierenden (mit/ohne Arbeitsvertrag, Stipendium, …) ihre Promotion von Anfang bis Ende absolvieren, ohne an der Universität Oldenburg eingeschrieben zu sein; es besteht eine Soll- und keine Muss-Vorschrift:
„Die Fakultäten können Promovierenden weiterhin raten, sich zu immatrikulieren. Dies kann in bestimmter Hinsicht auch Vorteile für die Promovierenden bieten. Die Immatrikulation soll aber nicht eingefordert werden. Es besteht keinerlei Zwang zur Immatrikulation, um ein Promotionsverfahren von Anfang bis Ende zu durchlaufen.“
(Referat Recht und Gremien, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)
Das bedeutet:
- Ja, du kannst offiziell als Doktorand*in angenommen und zugelassen werden, ohne an der Universität Oldenburg immatrikuliert zu sein.
- Ja, das gilt auch, wenn du keinen Arbeitsvertrag mit der Universität Oldenburg hast.
- Ja, du kannst deine Dissertation einreichen und damit das Promotionsverfahren einleiten, ohne an der Universität Oldenburg eingeschrieben zu sein.
- Ja, die Verteidigung deiner Dissertation kann ohne Immatrikulation an der Universität Oldenburg stattfinden, ebenso wie der (erfolgreiche) Abschluss des Promotionsverfahrens.
Diese Sachlage stellt für zahlreiche Promovierende vor allem eine finanzielle Erleichterung dar. Gleichzeitig möchten wir euch auf die Vorteile einer Immatrikulation hinweisen, darunter:
- Versicherungsschutz
- Zugang zu Workshops und Schulungen sowie Beratungen und Dienstleistungen der Universität Oldenburg
Weiterführende Informationen findet ihr auf der Website der Graduiertenakademie.