Aktuelle Änderung M.Ed. HR

Bitte beachten: Die Struktur des Masterstudiengangs für das Haupt- und Realschullehramt wurde zum Wintersemester 2022/2023 geändert!

Die Betriebserkundung

Hinweise zur Betriebserkundung

In den Studiengängen Ökonomische Bildung und Politik-Wirtschaft sind während des Bachelorstudiums zwei Betriebserkundungen zu absolvieren, sowie ein Gesamterkundungsbericht, welcher beide Erkundungen behandelt, zu erstellen.

Erkundungen können dabei

  • im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder
  • organisiert durch die Fachschaften oder
  • selbst organisiert

stattfinden.

Die Fachschaften Ökonomische Bildung und Politik-Wirtschaft haben hierzu unter Stud.IP die Studiengruppe „Informationsportal Betriebserkundungen“ eingerichtet, in der über geplante Betriebserkundungen informiert wird.

Der Erkundungsbericht

Der Gesamterkundungsbericht ist als wissenschaftliche Arbeit nach den Vorgaben der beiden folgenden Dokumente zu erstellen:

*Für Gruppenerkundungen (z.B. durch die Fachschaft organisiert oder im Rahmen von Lehrveranstaltungen) kann dies über eine Gruppenbestätigung durch den Betrieb nachgewiesen werden. Vermerken Sie dies dann bitte entsprechend auf dem Formular. Die Gruppenbestätigungen werden zentral im Institut aufbewahrt.

Auch für Gruppenerkundungen ist zwingend das Bestätigungsformular (ohne Firmenstempel) einzureichen!

Der Erkundungsbericht muss dabei an folgende e-mail-Adresse gesandt werden:

 

Beachten Sie bei der Abgabe des Erkundungsberichts den Zeitraum der Bewertung durch die Dozenten (gemäß dem allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnung bis zu fünf Wochen). Ansprechpartner: Frank-Michael Henn.

Ausnahmen von diesen Regelungen und Fristen sind nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden möglich. Falls Sie vom Lehrenden zu einer Nachbearbeitung Ihres Berichts aufgefordert werden, haben Sie sechs Wochen Zeit, diesen nachzubearbeiten.

Die Abgabe des Berichts inklusive zweier Bestätigungen erfolgt, bis auf Weiteres, per E-Mail an

 

Hinweis: Die Anrechnung beruflicher Vorerfahrungen (z.B. abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes duales Studium) für die abzuleistenden Betriebserkundungen ist nicht möglich.

(Stand: 05.09.2024)  | 
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