Die Betriebserkundung
Aktuelle Änderung M.Ed. HR
Bitte beachten: Die Struktur des Masterstudiengangs für das Haupt- und Realschullehramt wurde zum Wintersemester 2022/2023 geändert!
Die Betriebserkundung
Hinweise zur Betriebserkundung
In den Studiengängen Ökonomische Bildung und Politik-Wirtschaft sind während des Bachelorstudiums zwei Betriebserkundungen zu absolvieren, sowie ein Gesamterkundungsbericht, welcher beide Erkundungen behandelt, zu erstellen.
Erkundungen können dabei
- im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder
- organisiert durch die Fachschaften oder
- selbst organisiert
stattfinden.
Die Fachschaften Ökonomische Bildung und Politik-Wirtschaft haben hierzu unter Stud.IP die Studiengruppe „Informationsportal Betriebserkundungen“ eingerichtet, in der über geplante Betriebserkundungen informiert wird.
Der Erkundungsbericht
Der Gesamterkundungsbericht ist als wissenschaftliche Arbeit nach den Vorgaben der beiden folgenden Dokumente zu erstellen:
- Handreichung zur Betriebserkundung
- Handreichung zum wissenschaftlichen ArbeitenEs gilt dabei nur ein Gesamterkundungsbericht als eingereicht,
- bei dem für beide Betriebserkundungen das Formular "Bestätigung einer Betriebserkundung" eingereicht wird, die von den jeweiligen Unternehmen mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel bestätigt* ist und
- wenn zwischen dem Termin der zweiten Erkundung und dem Einreichungstermin nicht mehr als drei Monate liegen.
- Download: Bestätigung einer Betriebserkundung
*Für Gruppenerkundungen (z.B. durch die Fachschaft organisiert oder im Rahmen von Lehrveranstaltungen) kann dies über eine Gruppenbestätigung durch den Betrieb nachgewiesen werden. Vermerken Sie dies dann bitte entsprechend auf dem Formular. Die Gruppenbestätigungen werden zentral im Institut aufbewahrt.
Auch für Gruppenerkundungen ist zwingend das Bestätigungsformular (ohne Firmenstempel) einzureichen!
Der Erkundungsbericht muss dabei an folgende e-mail-Adresse gesandt werden:
Beachten Sie bei der Abgabe des Erkundungsberichts den Zeitraum der Bewertung durch die Dozenten (gemäß dem allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnung bis zu fünf Wochen). Ansprechpartner: Frank-Michael Henn.
Ausnahmen von diesen Regelungen und Fristen sind nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden möglich. Falls Sie vom Lehrenden zu einer Nachbearbeitung Ihres Berichts aufgefordert werden, haben Sie sechs Wochen Zeit, diesen nachzubearbeiten.
Die Abgabe des Berichts inklusive zweier Bestätigungen erfolgt, bis auf Weiteres, per E-Mail an
Hinweis: Die Anrechnung beruflicher Vorerfahrungen (z.B. abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes duales Studium) für die abzuleistenden Betriebserkundungen ist nicht möglich.