Delegierte für die Rijksuniversiteit Groningen

Referat Planung und Entwicklung

Birgit Bruns

+49 (0)441 798-2468

 

Bewerbungszeitraum für Vorhaben im ersten Halbjahr: 15.10. - 30.11.

Bewerbungszeitraum für Vorhaben im zweiten Halbjahr: 15.04. - 31.05.

UOL | RUG Förderprogramm

Förderung von Projekten und Veranstaltungen im Rahmen der Kooperation der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Universität Groningen

Vorbemerkung

Im März 2021 verabschiedeten die Präsidien beider Universitäten die gemeinsam erarbeitete „Roadmap for Cooperation 2020 – 2030“, die die Handlungsfelder und Ziele der Kooperation für die nächsten zehn Jahre der Zusammenarbeit definiert.  Sie erstrecken sich über verschiedene Bereiche in Forschung, Studium und Lehre bis hinein in den regionalen Transfer in den Provinzen Groningen, Friesland und Drenthe sowie im Nordwesten des Landes Niedersachsen.

Die Erreichung der Ziele soll durch ein möglichst breites Spektrum von Veranstaltungen, Projekten und Initiativen forciert werden. Um die Ideengeberinnen und Ideengeber sowie die Organisatorinnen und Organisatoren geeigneter Formate zu unterstützen, werden Projektfördermittel in Höhe von maximal 20.000 Euro pro Jahr aus dem Programmhaushalt Internationalisierung der Vizepräsidentin für Internationales bereitgestellt. 

Förderanträge können zweimal Jahr gestellt werden. Für Vorhaben, die im ersten Halbjahr geplant sind, gilt der Bewerbungszeitraum: 15.10. - 30.11. Sind Vorhaben im zweiten Halbjahr geplant, so gilt der Bewerbungszeitraum: 15.04. - 31.05.

In einer Auswahlsitzung entscheidet das Auswahlgremium unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales über die eingegangenen Förderanträge.

Grundsätze der Förderung

1. Ziel:
Mit der Förderung sollen bilaterale Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden, die die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Universitäten Oldenburg und Groningen stärken. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderfähig, die der Pflege oder dem Ausbau der Kooperation dienen. Die Förderung kann für Projekte und Veranstaltungen beantragt werden, die eine inhaltliche Anbindung an die in der „Roadmap“ definierten Handlungsfelder haben. Folgende Personen sind zurzeit Sprecher*innen der Handlungsfelder der Roadmap:

  1. Healthy Ageing for a Healthy Society:
    Prof. Dr. Axel Hamprecht, Dr. Adriana Pérez-Fortis
  2. German and Dutch Language, Linguistics and History:
    Prof. Dr. Esther Ruigendijk, Prof. Dr. Andrea Strübind
  3. Energy Transition and Climate Adaptation:
    Prof. Dr. Sebastian Lehnhoff, Prof. Dr. Bernd Siebenhüner
  4. Governance, Law, and Politics for Sustainable Society:
    Prof. Dr. Christine Godt
  5. Digital Society and Technologies
    Prof. Dr. Martin Fränzle, Prof. Dr. Jochem Rieger
  6. Teacher Training:
    Prof. Dr. Martin Butler, Tina Grummel
  7. Knowledge Transfer, Entrepreneurship, and Public Engagement:
    Dr. Birte Lipinski

2. Antragsberechtigte: 
Antragsberechtigt sind Lehrende und Forschende der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. 

3. Voraussetzungen: 
Mittel können von Lehrenden beantragt werden für folgende Projekte: - Workshops - Summer Schools - innovative Veranstaltungskonzepte - Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge für Horizon Europe, Interreg sowie für nationale oder regionale Förderprogramm - Kurzzeit-Forschungsaufenthalte für Nachwuchswissenschaftler*innen Die Projekte müssen bilateral orientiert sein, d.h. die Beteiligung muss für Studierende und/oder Forschende/Lehrende der Universitäten Oldenburg und Groningen gleichermaßen möglich sein. Auch Projekte, die sich an die nicht-universitäre Öffentlichkeit in Oldenburg und Groningen richten, sind grundsätzlich förderfähig. Da es um eine Förderung der Kooperation der beiden Universitäten geht, werden nur Projekte gefördert, die an diesen Universitäten stattfinden, bzw. an einem Ort in der Region zwischen beiden Universitätsstädten. 

4. Fördersummen: 
Die Höchstsumme zur Förderung einer Maßnahme liegt bei 4.000 Euro, wobei der bewilligte Zuschuss in etwa je zur Hälfte von der Universität Oldenburg und von der Universität Groningen bereitgestellt wird. Es findet grundsätzlich keine Vollfinanzierung einer Maßnahme statt, ein Eigenanteil der Antragstellenden ist unerlässlich. Dieser kann auch durch Personaleinsatz erbracht werden. Geplante Ausgaben für Verpflegung und Catering im Rahmen von Veranstaltungen müssen separat aufgeführt werden, da sie entweder in Groningen von der Universität oder aber in Oldenburg von der Universitätsgesellschaft Oldenburg (UGO) bezuschusst werden können. Hier ist es wichtig darzustellen, wo die Kosten anfallen: In Groningen entstehende Kosten sind nur dort abrechenbar, in Oldenburg entstehende Kosten können nur bis zu einem Maximum von 300 Euro aus dem UGO-Zuschuss gewährt werden. 

5. Auswahlkriterien: 
Die Jury trifft die Entscheidung über die Bewilligung eines Förderantrages unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien: 

  • Relevanz für die Erreichung der in der Roadmap definierten Ziele sowie für die allgemeinen Internationalisierungsstrategien der beiden beteiligten Universitäten
  • Machbarkeit
  • Innovativer Charakter
  • Nachhaltigkeit  

6. Antragsfrist / Antragstellung: 
Förderanträge von Antragstellenden auf Oldenburger Seite sind zum 31. Mai oder 30. November des laufenden Jahres zu stellen.

Bitte gehen Sie für eine Antragstellung in Stud.IP zum Punkt "Campus". Dort finden Sie den Reiter "Förderprogramme" (https://elearning.uni-oldenburg.de/plugins.php/fundingplugin/student/overview/index ).

Förderanträge von Antragstellenden auf Groninger Seite sind zum 31. Mai oder 30. November des laufenden Jahres per E-Mail an Susan Garthaus, Grants Application Manager der Universität Groningen (s.garthaus@rug.nl) zu senden. 

In einer Auswahlsitzung nach Ende des jeweiligen Ausschreibungszeitraums entscheidet das Auswahlgremium, bestehend aus der Vorsitzenden Prof. Dr. Katharina Al-Shamery (Vizepräsidentin für Akademische Karrierewege, Chancengleichheit und Internationales) und weiteren Mitgliedern über die eingegangenen Förderanträge. Die Antragstellenden werden schnellstmöglich über die Entscheidung informiert.

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