Programmakkreditierung

Programmakkreditierung

In Niedersachsen sind Studiengänge vor Einrichtung bzw. vor Aufnahme des Studienbetriebs zu akkreditieren. Dabei werden insbesondere das Konzept und die Ressourcen des Studiengangs begutachtet und es wird die Einhaltung europäischer Standards, nationaler und landesrechtlicher Vorgaben geprüft. Die Akkreditierung eines Studiengangs gilt in der Regel für acht Jahre. Werden Akkreditierungen mit Auflagen ausgesprochen, ist deren Umsetzung in der Regel innerhalb von neun Monaten nachzuweisen.

Ein BVG-Beschluss hat ab 2018 zu Änderung im Akkreditierungssystem geführt.

Webmaster-Kontakt (Stand: 10.04.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p14848 | # |
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page