Akkreditierungsverfahren sind als Peer Review konzipiert.
Die Hochschule beantragt bei einer in Deutschland zugelassenen Agentur die Akkreditierung und reicht eine Selbstbeschreibung (Dokumentation/Bericht) des Studiengangs bzw. der Studiengänge ein.
Die Agentur stellt eine Gutachtergruppe zusammen, die dem fachlichen Profil und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs entspricht und sich im Normalfall aus zwei Fachwissenschaftler*Innen, einer/m Studierenden und einer/m Vertreter*In der Berufspraxis zusammensetzt.
Nachdem die Gutachter*Innen/Peers den Selbstbericht erhalten haben, findet vor Ort ein Audit/eine Begehung statt. In verschiedenen Gesprächsrunden mit der Hochschulleitung und den am Studiengang Beteiligten (Lehrenden und Studierenden) ergänzen die Peers ihre Eindrücke aus der schriftlichen Dokumentation. Bei manchen Agenturen werden die Gutachter*Innen gebeten, noch vor dem Audit eine kurze Stellungnahme zu senden, in der sich erkennen lässt, welche Fragen von besonderem Interesse im Audit sein werden.
Unter Berücksichtigung der politischen und rechtlichen Vorgaben und Kriterien (KMK, AR etc.) erstellen die Peers einen Bewertungsbericht, zu dem die Hochschule Stellung nehmen kann.
Auf Basis der Selbstdokumentation der Hochschule und des gutachterlichen Bewertungsberichts und dieser Stellungnahme beschließt die Agentur, den Studiengang zu akkreditieren, ihn mit Auflagen zu akkreditieren, das Verfahren auszusetzen oder nicht zu akkreditieren (vgl. auch Ablauf von Akkreditierungsverfahren).
Bei Verfahren, die 2018 oder später eröffnet werden, erhält die Universität einen Akkreditierungsbericht, mit dem sie die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat beantragen muss.