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Programmakkreditierung

Programmakkreditierung

In Niedersachsen sind Studiengänge vor Einrichtung bzw. vor Aufnahme des Studienbetriebs zu akkreditieren. Dabei werden insbesondere das Konzept und die Ressourcen des Studiengangs begutachtet und es wird die Einhaltung europäischer Standards, nationaler und landesrechtlicher Vorgaben geprüft. Die Akkreditierung eines Studiengangs gilt in der Regel für acht Jahre. Werden Akkreditierungen mit Auflagen ausgesprochen, ist deren Umsetzung in der Regel innerhalb von neun Monaten nachzuweisen.

Ein BVG-Beschluss hat ab 2018 zu Änderung im Akkreditierungssystem geführt.

Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren

Akkreditierungen werden für 8 Jahre ausgesprochen, danach müssen Studiengänge reakkreditiert werden. Bei der Reakkreditierung liegt der Fokus der Begutachtung auf der Umsetzung, dem Erfolg und der Weiterentwicklung des Studiengangs. Dafür spielt die Qualitätssicherung eine wesentliche Rolle: Rückmeldungen von Studierenden und Absolvent_Innen, statistische Kennzahlen etc. liefern Hinweise auf Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Studiengangs und Begründungen für vorgenommene Änderungen, die im Selbstbericht nachgewiesen werden müssen. Reakkreditierungen werden für einen Zeitraum von sieben Jahren ausgesprochen.

Gegenstand von Programmakkreditierungen können einzelne Studiengänge, konsekutiv aufeinander aufbauende Programme (Bachelor- und Masterstudiengänge) oder mehrere, fachlich affine Studiengänge (Cluster-,Paket- oder Bündelakkreditierung) sein. Bei der Akkreditierung von Zwei-Fächer- oder Kombinationsstudiengängen wie den Lehramtsstudiengängen werden zunächst die grundlegende Struktur der Studiengänge, die bildungswissenschaftlichen Anteile und andere übergreifende Teile der Curricula begutachtet. Im nächsten Schritt werden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteile der Studiengänge z.B. in Fächerpaketen überprüft.

Ablauf von Akkreditierungsverfahren

Akkreditierungsverfahren sind als Peer Review konzipiert.

Die Hochschule beantragt bei einer in Deutschland zugelassenen Agentur die Akkreditierung und reicht eine Selbstbeschreibung (Dokumentation/Bericht) des Studiengangs bzw. der Studiengänge ein.

Die Agentur stellt eine Gutachtergruppe zusammen, die dem fachlichen Profil und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs entspricht und sich im Normalfall aus zwei Fachwissenschaftler_Innen, einer/m Studierenden und einer/m Vertreter_In der Berufspraxis zusammensetzt.

Nachdem die Gutachter_Innen/Peers den Selbstbericht erhalten haben, findet vor Ort ein Audit/eine Begehung statt. In verschiedenen Gesprächsrunden mit der Hochschulleitung und den am Studiengang Beteiligten (Lehrenden und Studierenden) ergänzen die Peers ihre Eindrücke aus der schriftlichen Dokumentation. Bei manchen Agenturen werden die Gutachter_Innen gebeten, noch vor dem Audit eine kurze Stellungnahme zu schicken, anhand derer sich erkennen lässt, welche Fragen von besonderem Interesse im Audit sein werden.

Unter Berücksichtigung der politischen und rechtlichen Vorgaben und Kriterien (KMK, AR etc.) erstellen die Peers einen Bewertungsbericht, zu dem die Hochschule Stellung nehmen kann.

Auf Basis der Selbstdokumentation der Hochschule und des gutachterlichen Bewertungsberichts und dieser Stellungnahme beschließt die Agentur, den Studiengang zu akkreditieren, ihn mit Auflagen zu akkreditieren, das Verfahren auszusetzen oder nicht zu akkreditieren (vgl. auch Ablauf von Akkreditierungsverfahren).

Bei Verfahren, die 2018 oder später eröffnet werden, erhält die Universität einen Akkreditierungsbericht, mit dem sie die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat beantragen muss.

Kosten von Akkreditierungsverfahren

Die Agenturen stellen den antragstellenden Hochschulen für ein Verfahren in der Regel zwischen 12.000,- und 15.000,- Euro in Rechnung; einen wesentlichen Einflussfaktor stellt die Größe der Gutachtergruppe dar, in geringem Maß auch die Wahl der Agentur. Unter finanziellen Gesichtspunkten kann es daher sinnvoll sein, ein Verfahren für mehrere Studiengänge zu beantragen, unter inhaltlichen Aspekten sollten die Cluster allerdings nicht zu groß werden.

Für neue Verfahren (s.o.) sind zusätzlich 350,- Euro je Teil-Studiengang an den Akkreditierungsrat zu entrichten.

Für grundständige und konsekutive Studiengänge werden an der Universität Oldenburg die Kosten der Akkreditierungsverfahren im Regelfall von den Fakultäten oder/und Instituten getragen.

Unterstützungsmöglichkeiten in Akkreditierungsverfahren

Das Referat Studium und Lehre unterstützt Studiengangsverantwortliche, Lehreinheiten und Fakultäten durch:

  • Beratung bei der Konzeption und Planung von Studiengängen in organisatorischer Hinsicht
  • Bereitstellen der aktuellen, relevanten politischen und rechtlichen Vorgaben für Akkreditierungsverfahren
  • formelle Antragstellung bei der gewählten Akkreditierungsagentur über das Präsidium
  • Beratung über mögliche Kostenreduzierungen
  • Beratung bei der Erstellung des Selbstberichts
  • Begleitung und Unterstützung im laufenden Akkreditierungsverfahren (Kontakte mit der Agentur, Unterstützung bei der Vorbereitung des Vor-Ort-Besuchs, Terminüberwachung etc.)
  • Antragstellung beim Akkreditierungsrat über das Präsidium

(Stand: 19.01.2024)  | 
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