Auslandsaufenthalte

Studienrelevante Auslandsaufenthalte Niederlandistik

Die Prüfungsordnung für den Master of Education verlangt im Fall einer modernen Fremdsprache einen mindestens dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt. Sollten die Studierenden zwei Fremdsprachen gewählt haben, reicht ein Auslandsaufenthalt. Die Niederlandistik hat dazu folgende Kriterien beschlossen:

1.     Der Auslandsaufenthalt muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende umfassenden Kontakt mit der niederländischsprachigen Kultur hat. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein: 

  • Ausbildungsinstitution (Schule/Universität)
    Studium / Forschungsprojekt
    Anstellung als Auslands-Lehrer
    Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)
  • Private Wirtschaft
    Arbeit im Team
    Praktika (Verlage, Firmen, Schulen, Kindergärten etc.)
    Au pair in einer niederländischsprachigen Familie
  • Soziale Organisationen
    Praktika

Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt vom Fachstudienberater für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht.

2.    Dauer und Timing:

Die 3 Monate können aus besonderem Anlass auf vorherigen Antrag beim Fachstudienberater des Fachs in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.

Der Auslandsaufenthalt soll während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen. Über die Befreiung bzw. Äquivalenz von anderen Erfahrungen (z.B. mindestens einjähriger Schulbesuch in den Niederlanden nach dem 12. Lebensjahr o.ä.) entscheidet der Fachstudienberater auf begründeten Antrag.

3.    Härtefälle

Es gibt eine Härtefallregelung. In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.) muss ein Antrag auf Härtefall beim Prüfungsamt gestellt werden. Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Niederlandistik und dem Prüfungsamt bestimmt.

4.    Einreichung beim Prüfungsamt

Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt dem Fachstudienberater vor. Dieser füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die vom Fachstudienberater gegengezeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.

Fachstudienberaterin für die Auslandsaufenthalte im Masterstudium ist Prof. Dr. Esther Ruigendijk.

(Stand: 20.06.2024)  | 
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