Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.
Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern, wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.
Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.
Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen