Beratung und Hilfe in besonderen Situationen
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Fach-Studienberater*innen
Beratung und Hilfe in besonderen Situationen
Individuelle Beratung
Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.
Teilzeitstudium
Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.
Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.
Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen. Nur Erstsemester können den Antrag später einreichen.
Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.
Nachteilsausgleich
Studieren mit Beeinträchtigungen
Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.
Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende
Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen
Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.
Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern, wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.
Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.
Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen
Grundsatzpapier des DfI gegen Diskrimierung und zur sozialen Verantwortung
Wir handeln
- Wir nehmen unsere Mitverantwortung für die Gesellschaft, in der wir leben, aktiv wahr.
- In einer vernetzten Welt lassen sich Herausforderungen nur in einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit lösen. Jeder Form von Nationalismus treten wir entschieden entgegen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt oder diffamiert werden.
- Wir sind nicht bereit, Diskussionen zu tolerieren, die faktenfrei oder auf der Basis von Ressentiments geführt werden.
Was tun bei Diskriminierung?
Ignorieren und verdrängen Sie Diskriminierung nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:
- Schaffen Sie klare Verhältnisse und signalisieren Sie, dass dieses Verhalten unerwünscht ist.
- Dokumentieren Sie Diskriminierung schriftlich (insbesondere bei sexueller Belästigung).
- Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens, mit der Fachschaft, mit verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten sowie auch mit der zuständigen Beratungsstelle über diese negativen Erlebnisse.
- Gleichstellungsbeauftragte des DfI
- Fachstudienberatung des DfI
- Erstanlaufstelle (Asta): https://asta-oldenburg.de/erstanlaufstelle-diskriminierung/
- Beratungsstelle conTakt: https://uol.de/contakt-beratungsstelle
Oldenburg im Oktober 2019