Mutterschutz für Studierende
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Telefonische sowie virtuelle Beratungstermine über Stud.IP (mit Stud.IP-Login) buchbar.
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Stabsstelle Arbeitssicherheit
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
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Mutterschutz für Studierende
Zum 01. Januar 2018 trat das neue Mutterschutzgesetz in Kraft.
Seitdem genießen auch Studierende vollen Mutterschutz, d.h. das Gesetz bietet einen bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Studierende.
Was sollte ich tun, sobald ich weiß, dass ich schwanger bin?
Wie lange bin ich geschützt?
Für welche Veranstaltungen gelten die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes?
Was ist bei der Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung zu beachten?
Ich möchte auch während der Mutterschutzfrist an Veranstaltungen teilnehmen. Was muss ich dafür tun?
Welche Vorteile habe ich durch die Meldung meiner Schwangerschaft oder Stillzeit?
Wer erfährt von meiner Schwangerschaft?
Wie melde ich meine Schwangerschaft bzw. Stillzeit?
Was passiert, wenn ich meine Schwangerschaft bzw. Stillzeit nicht melde?
Kann ich mich während der Schwangerschaft und Stillzeit beurlauben lassen?
Covid-19: Handlungskonsequenzen
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes
Auf den Seiten des Bundesanzeigers finden Sie die aktuellen Informationen.