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conTakt Beratungsstelle bei Fragen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Fast jede*r zweite Studierende oder Mitarbeitende erlebt entsprechende Situationen an der Universität und noch mehr beobachten sie und haben die Möglichkeit sich zu positionieren/zu intervenieren. Die Hochschulen – und auch die Universität Oldenburg – bilden hier keine Ausnahme.
Die conTakt Beratungsstelle bei Fragen zu sexualisierter Gewalt und Diskriminierung steht allen Studierenden und Mitarbeitenden der Universität zur Verfügung. Ihr Angebot richtet sich an Betroffene, Unterstützungspersonen von Betroffenen, Beobachtende übergriffiger oder zweifelhafter Situationen und alle die sich informieren und engagieren möchten. Darüber hinaus bieten wir Information und Unterstützung für Verantwortliche und Multiplikator*innen, die präventiv oder interventiv gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt tätig werden möchten.
Wir beraten und informieren Sie, auch mit dem Wissen um Mehrfachdiskriminierung. Unser Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?
Eine ausführliche Definition von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist in der
verankert.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt werden in vielfältiger Art und Weise verbal, nonverbal und/oder durch körperliche Handlungen ausgeübt.
Nach dieser Richtlinie gilt ein Handeln dann als sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt, wenn es sexuell bestimmt ist und ohne das Einverständnis der Person, an die es gerichtet ist, stattfindet. Aus Sicht der davon betroffenen Person ist es unerwünscht und kann ihre Würde verletzen.
Sexualisierte Diskriminierung meint dabei Handlungen, die überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt einhergehen, z. B. Äußerungen oder Abbildungen. Als sexualisierte Gewalt werden eindeutig als sexuell zu identifizierende Handlungen meist mit Körperkontakt bezeichnet.
Exemplarisch gibt folgende Aufzählung einen Überblick über die Vielfalt der Handlungen:
sexualisierte Diskriminierung im Sinne dieser Richtlinie sind z. B.:
- sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch bis hin zur Beleidigung,
- entwürdigende und/oder entpersonalisierende Bemerkungen über Personen und/ oder deren Körper, die in einen (auch subtilen) sexuell geprägten Zusammenhang gestellt werden,
- sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben und den Körper einer anderen Person,
- verbale, bildliche oder elektronische Präsentation obszöner, sexuell herabwürdigender Darstellungen,
- sexuelle Belästigung, die die Würde einer Person hinsichtlich ihrer sexuellen Identität verletzt oder und durch die ein von Einschüchterungen, Erniedrigungen, Anfeindungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
- Anwenden, Erstellen, Kopieren oder Nutzen obszöner, sexuell herabwürdigender Materialien, z. B. Computerprogramme und Internetseiten auf EDV-Anlagen, Flyer oder Poster in Gebäuden oder auf dem Gelände der Universität bzw. der mit ihr unmittelbar oder mittelbar verbundenen Einrichtungen.
sexualisierte Gewalt im Sinne dieser Richtlinie sind z. B. :
- unerwünschte sexuelle Handlungen und/ oder Aufforderungen zu diesen, sexuelle Belästigung, § 184 i Strafgesetzbuch (StGB)
- Nachstellung nach § 238 StGB und/oder Nötigung nach § 240 StGB mit (auch indirektem) sexuellem Hintergrund,
- Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung (§§ 177,178 StGB).
Warum ist Prävention so wichtig?
Jede einzelne Erfahrung sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist ein Angriff auf die Integrität der betroffenen Person und auch “leichtere“ Formen haben oftmals persönlich schwerwiegende Folgen. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt können zu schweren gesundheitlichen Problemen führen und massive Auswirkungen auf das Studium sowie die eigene Berufstätigkeit und Karriere haben. Gleichzeitig ist es für Betroffene oftmals sehr schwer und belastend sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nachzuweisen und auch tatsächlichen Schutz zu bekommen.
Wie kann ich als Führungsperson präventiv tätig werden?
Die effektivste Art zu gewährleisten, dass die Universität ein geschützter Lern- und Arbeitsort für alle ist, in der jegliche Formen von Diskriminierung und Gewalt keinen Platz haben, liegt in präventiven Maßnahmen.
Als Führungsperson haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Studierenden und Beschäftigten und können Vorreiter*in für eine Kultur des Hinsehens in Ihrem Fachbereich sein.
Dazu gehört:
- dass Sie Position gegenüber unangemessenen Handlungen beziehen, diese nicht tolerieren und Beschwerden betroffener Personen ernst nehmen,
- den eigenen Umgang mit Vorurteilen, Privilegien sowie strukturelle Diskriminierungsmechanismen zu reflektieren,
- sich Unterstützung zu holen, wenn Sie unsicher in der Bewertung einer Situation oder Reaktion darauf sind,
- das Thema in Ihrem Fachbereich kontinuierlich ins Gespräch zu bringen, um einen offenen Austausch zu fördern und Betroffenen Unterstützung zu signalisieren,
- Maßnahmen der Prävention und Schulungen für Personal, Studierenden und Führungspersonen zu fördern und zu initiieren.
Kommen Sie bei weiterem Interesse gern zu conTakt in die Beratung.
Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es an der Uni?
Allgemeine Methoden
- sichtbare Thematisierung eines Verhaltenskodex auf universitären Plattformen wie Stud.IP und routinemäßige Information neuer Studierender und Mitarbeitender
- Förderung von Beratungsstellen für verschiedene Gruppen im Rahmen eines übersichtlichen, kooperierenden und leicht zugänglichen Netzwerks aller universitärer Beratungsstellen
- Durchführung anonymer online-Befragungen
spezifische Methoden
- Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema auf Leitungsebene
- Weiterbildungsangebote für Führungskräfte mit Informationen zu Fürsorgepflicht, Handlungsoptionen und gesetzlichen Grundlagen
- Weiterbildungsangebote für das Personal zur Sensibilisierung sowie zu rechtlichen Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten Betroffener
- Integration des Themas in Lehrveranstaltungen für Studierende zur Sensibilisierung und Information
- Durchführung praxisorientierter Workshops, Seminare und Selbstbehauptungskurse (auch in Kooperation mit conTakt oder externen Expert*innen)
- Konsequente Sanktionierung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt unter Ausschöpfung der Rechtsmittel gegenüber Täter*innen
- Regelmäßige Überprüfung von Gefahrenquellen an den Standorten der Universität durch Sicherheitsexperten in den Außenanlagen und Gebäuden. Beseitigung baulicher Mängel und Sicherstellen ausreichender Beleuchtung und Ausschilderungen auf dem Campus.
Welche Möglichkeiten der Prävention bietet die conTakt Beratungsstelle an?
- Informationsveranstaltungen für Studierenden und Mitarbeitende
- Durchführung oder Initiierung von Workshops zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt für Studierende und Mitarbeitende
- Fachberatung von Führungs- und Ansprechpersonen
- Entwicklung fallbezogener oder genereller Maßnahmen der Prävention