Änderung des Allgemeinen Teils der BPO
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Änderung des Allgemeinen Teils der BPO
Hier finden Sie einen Überblick der Prozessabläufe zur Änderung des Allgemeinen Teils (§§ 1-26 und Anlage 3) der Prüfungsordnung für die Fachbachelor- und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (BPO).
Zur Änderung des Allg. Teils der BPO sind zwei Verfahren für die Einreichung von Änderungsvorschlägen vorgesehen, die zwischen Ideengeber*innen aus den Fakultäten und der zentralen Verwaltung unterscheiden.
Bitte beachten Sie, dass Änderungswünsche zur Ordnung in Form einer Synopse jeweils bis spätestens 15. Oktober eines Jahres bei der Prozesskoordination für Ordnungen einzureichen sind.