Über uns

Mitglieder

Wir vertreten gemäß § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG, Januar 2016) die Promovierenden der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die Promovierendenvertretung hat die Aufgabe, sich über Angelegenheiten der Promovierenden zu beraten und Empfehlungen an die Organe der Universität zu geben.

Aufgaben & Arbeitsthemen

Unsere Aufgaben:

  • Wir sind zentrale Ansprechpersonen für alle Promovierenden, die Fragen/Anliegen rund um ihre Promotion haben.
  • Wir beraten über Fragen, die die Promovierenden unserer Universität betreffen, und geben hierzu Empfehlungen gegenüber den Organen der Hochschule (wie dem Senat oder den Fakultätsräten) ab.
  • Wir vertreten als beratende Mitglieder die Promovierenden im Senat und in den Fakultätsräten.
  • Die Grundlage unserer Arbeit bildet §9 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG):

 

„Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab.“

 

Aktuelle Themen:

  • Gleichberechtigung aller Promovierenden – unabhängig der Finanzierung (WiMi, Stipendiat*in, Externe)
  • Arbeitnehmerschutz promovierender Universitätsangestellter
  • Probleme internationaler Promovierender
  • Novellierung des WissenschaftsZeitVertragsGesetzes (kurz: WissZeitVG)

Wahlordnung

Die 1. Promovierendenvertretung der Universität Oldenburg hat im Sommer 2016 eine neue Wahlordnung für die Wahl der Promovierendenvertretung erarbeitet. Diese Wahlordnung wurde im Herbst 2016 vom Senat verabschiedet und veröffentlicht. 

Im Herbst 2022 wurde die Wahlordnung überarbeitet mit dem Ziel, die Beschlussunfähigkeit der Promovierendenvertretung aufgrund von erfolgreichen Dissertationen ihrer Mitglieder während der Amtszeit zu vermeiden.

Wesentliche Punkte der Wahlordnung:

  • Die Promovierendenvertretung hat in der Regel sechs Mitglieder, wovon jede Fakultät Anspruch auf einen Sitz hat.
  • Falls sich weniger als sechs Promovierende zur Wahl stellen, so kann die Promovierendenvertretung dennoch konstituiert werden, sofern mindestens die Hälfte der zu vergebenden Sitze plus eins vergeben werden kann, d. h. sofern sich mindestens vier Personen zur Wahl aufstellen lassen.
  • Falls eine Fakultät keine Vertretung entsendet und somit Sitze unbesetzt bleiben, erhält einen Sitz, wer die meisten der gültig abgegebenen Stimmen unter allen Bewerber*innen erhält und nicht bereits einen Sitz inne hat.
  • Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
  • Alle angenommenen Doktorand*innen sind wahlberechtigt.
  • Jede*r Wähler*in erhält eine Stimme.
Sonja Meiser (Stand: 08.11.2024)  | 
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