Habilitationskommission

Vorsitz

Prof. Dr. Axel Hamprecht

Anträge können bis spätestens 28 Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Die Beschlussausführung nach der Sitzung beträgt eine Woche.

Zur Kommission und den Terminen

Die nächste Sondersitzung mit Vorträgen und Kolloquien

Montag, 24. März 2025 um 16:30 Uhr

Habilitation und Umhabilitation

Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbstständiger Lehre in einem bestimmten wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird der*dem Habilitierten die Befugnis zur selbstständigen Lehre an der Universität Oldenburg für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet erteilt (Lehrbefugnis). Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen.

Das Verfahren sowie die erforderlichen Voraussetzungen werden durch die universitätsweite Habilitationsordnung geregelt. Für die Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften gelten dabei zusätzlich fachspezifische Bestimmungen, die in der Anlage 1 der Ordnung geregelt sind.

Habilitationsordnung in den Amtlichen Mitteilungen

Bei Interesse an einer Habilitation an der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf. Wir unterstützen Sie gern bei der formalen Abwicklung eines Habilitationsverfahrens.

Vor Einreichung des Habilitationsantrages ist ein Beratungsgespräch mit einem Mitglied der Ständigen Habilitationskommission durchzuführen, in dem Fragen zum Habilitationsverfahren geklärt werden sollen. Für die Vereinbarung eines Termins, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Über die Zulassung zum Habilitationsverfahren entscheidet die ständige Habilitationskommission der Fakultät VI

Umhabilitation

Personen, die an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule habilitiert wurden, kann die Lehrbefugnis an der Universität Oldenburg erteilt werden (Umhabilitation). Für die Umhabilitation gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Habilitation.

Bei Interesse an einer Umhabilitation nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der formalen Abwicklung eines Umhabilitationsverfahrens.

Webmaster (Stand: 26.11.2024)  |  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p74032 | # |
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