Habilitationskommission

Vorsitz

Prof. Dr. Axel Hamprecht

Anträge können bis spätestens 28 Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Die Beschlussausführung nach der Sitzung beträgt eine Woche.

Zur Kommission und den Terminen

Die nächste Sondersitzung mit Vorträgen und Kolloquien

Montag, 24. März 2025 um 16:30 Uhr

Habilitation und Umhabilitation

Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbstständiger Lehre in einem bestimmten wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird der*dem Habilitierten die Befugnis zur selbstständigen Lehre an der Universität Oldenburg für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet erteilt (Lehrbefugnis). Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen.

Das Verfahren sowie die erforderlichen Voraussetzungen werden durch die universitätsweite Habilitationsordnung geregelt. Für die Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften gelten dabei zusätzlich fachspezifische Bestimmungen, die in der Anlage 1 der Ordnung geregelt sind.

Habilitationsordnung in den Amtlichen Mitteilungen

Bei Interesse an einer Habilitation an der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf. Wir unterstützen Sie gern bei der formalen Abwicklung eines Habilitationsverfahrens.

Vor Einreichung des Habilitationsantrages ist ein Beratungsgespräch mit einem Mitglied der Ständigen Habilitationskommission durchzuführen, in dem Fragen zum Habilitationsverfahren geklärt werden sollen. Für die Vereinbarung eines Termins, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Über die Zulassung zum Habilitationsverfahren entscheidet die ständige Habilitationskommission der Fakultät VI

Antrag auf Zulassung und Unterlagen

Dem Habilitationsantrag sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen (Checkliste Antrag (Um-) Habilitation). Bitte beachten Sie, dass sämtliche Antragsunterlagen sowohl in Papierform als auch elektronisch einzureichen sind. Die elektronische Version der Unterlagen besteht aus zwei einzelnen PDF-Dateien. Datei 1 enthält die Antragsunterlagen (keine Schriften), Datei 2 enthält die schriftliche Habilitationsleistung.

  • Antrag an Dekan*in mit Angabe des für Verleihung der venia legendi angestrebten Fachgebiets
  • Schriftliche Habilitationsleistung (1 gedrucktes Exemplar, 1 digitale Version)
  • Profilbogen (Um-) Habilitation
  • Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
  • beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
  • Ggf. beglaubigte Kopie der Urkunde über die Facharzt-Anerkennung (gilt für den Bereich Humanmedizin)
  • Verzeichnis der wissenschaftlichen Arbeiten (Gliederung gemäß der HabilO Anlage 1, Ergänzung zu § 4) sowie zusätzlich die Publikationsmatrix zur Erklärung der Eigenanteile bei mehreren Autoren laut ICMJE
  • Formular Lehrleistungen HabilitandInnen (Erläuterungen zum Formular finden Sie hier: Begleitdokument Lehrleistungen HabilitandInnen). Bitte fügen Sie auch entsprechende Nachweise an: Für an der UOL erbrachte Lehre können Habilitierende mit Lehrdeputat einen Auszug ihres Lehrnachweises aus Stud.IP einreichen. Habilitierende ohne Lehrdeputat können Kopien der ihnen ausgestellten Lehraufträge einreichen.
  • Nachweis über absolvierte hochschul- od. medizindidaktische Weiterqualifizierung
  • Nachweis über 2 absolvierte Visitationen von Lehrveranstaltungen.  
  • Erklärung, dass bei der Anfertigung der schriftlichen Habilitationsleistung keine weiteren als die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden und die Leitlinien über gute wissenschaftliche Praxis der Universität beachtet wurden
  • Erklärung über frühere Anträge auf Zulassung zur Habilitation und ggf. das Ergebnis des Verfahrens
  • Erweitertes Führungszeugnis nach §30 a Abs. 1 Nr. 2 a BZRG. Ein entsprechendes Begleitschreiben zur Vorlage beim Amt stellt Ihnen das Team Akademische Verfahren gerne aus

Habilitationsleistungen

Schriftliche Habilitationsleistung

Die Anforderungen an die schriftliche Habilitationsleistung sind in § 5 der Habilitationsordnung geregelt.
Bitte beachten Sie, dass die erforderliche Anzahl an Publikationen durch peer-reviewed Originalarbeiten erbracht werden müssen, nicht jedoch durch Editorials, Case Reports, Opinion Papers, narrative Reviews etc. Bei Unklarheiten zur Bewertung einer Arbeit kann diese im Rahmen einer Voranfrage geprüft werden.

Mündliche Habilitationsleistung

Die mündliche Habilitationsleistung besteht aus zwei Teilen, nämlich einem hochschulöffentlichen wissenschaftlichen Vortrag und einem sich daran anschließenden hochschulöffentlichen Kolloquium (§ 5 Habilitationsordnung).

  • Der hochschulöffentliche wissenschaftliche Vortrag hat eine Dauer von 30 Minuten und bezieht sich auf das Fachgebiet, für das die Habilitation angestrebt wird. Die*der Habilitand*in schlägt der Habilitationskommission im Vorfeld drei mögliche Themen vor, die insgesamt eine hinreichend breite Kenntnis des Fachgebiets erkennen lassen. Die Kommission wählt das Thema aus und informiert die*den Habilitierende*n entsprechend. (vgl. § 11 Habilitationsordnung). Der Vortrag soll wissenschaftlichen Charakter haben und die didaktischen Fähigkeiten der*des Habiliierenden erkennen lassen.
     
  • An den Vortrag schließt sich ein maximal 30-minütiges hochschulöffentlichen Kolloquium zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Vortrag direkt an.

Bitte beachten Sie, dass die Habilitationskommission in begründeten Ausnahmefällen mit der Zustimmung der*des Habilitierenden beschließen kann, den hochschulöffentlichen Vortrag und das anschließende hochschulöffentliche Kolloquium elektronisch abzuhalten. In der Regel erfolgt die elektronische Durchführung dann über das Programm BigBlueButton.

Abschluss des Habilitationsverfahrens

Die*der Vorsitzende der Habilitationskommission erstattet der*dem Dekan*in und der Präsidentin oder dem Präsidenten Bericht über das abgeschlossene Habilitationsverfahren. Die*der Dekan*in berichtet dem Fakultätsrat über den Abschluss des Verfahrens. Mit der Aushändigung der Habilitationsurkunde wird die Habilitation vollzogen und die Befugnis zur selbständigen Lehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in dem Fach oder Fachgebiet der Habilitation erteilt (Lehrbefugnis). Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen. Der Nachweis über die erbrachte Titellehre muss unaufgefordert an das Studiendekanat übermittelt werden (studekems@uol.de).

Gemäß § 15 der Habilitationsordnung soll nach Abschluss des Verfahrens die schriftliche Habilitationsleistung ganz oder in wesentlichen Auszügen durch den*die Habilitierende veröffentlicht werden, sofern diese nicht bereits veröffentlicht war. Zudem hat die*derHabilitierende innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Verfahrens von der schriftlichen Habilitationsleistung oder von der Veröffentlichung ein Exemplar dem Bibliotheks- und Informationssystem der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg unter Hinweis auf das abgeschlossene Habilitationsverfahren zur Verfügung zu stellen:

BIS

Bei Erschwernissen im Zusammenhang mit der Habilitation sowie bei Fragen zum korrekten wissenschaftlichen Verhalten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich an die für die Fakultät zuständige Ombudsperson zu wenden. Die vertrauliche Behandlung der Anfrage ist dabei selbstverständlich gewährleistet.

Umhabilitation

Personen, die an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule habilitiert wurden, kann die Lehrbefugnis an der Universität Oldenburg erteilt werden (Umhabilitation). Für die Umhabilitation gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Habilitation.

Bei Interesse an einer Umhabilitation nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der formalen Abwicklung eines Umhabilitationsverfahrens.

Antrag auf Zulassung und Unterlagen

Dem Antrag auf Umhabilitation sind die grundsätzlich dieselben Unterlagen beizufügen wie dem Habilitationsantrag (Checkliste Antrag (Um-) Habilitation) sowie zusätzlich:

  • beglaubigte Kopie der Habilitationsurkunde und der Urkunde über die venia legendi,
  • Einverständniserklärung bezüglich Einholung der schriftlichen Gutachten aus dem ursprünglichen Habilitationsverfahren bei der bisherigen Heimatfakultät,
  • Darstellung über die bestehende und/oder zukünftige Einbindung in die Lehre der Medizinischen Fakultät.
Webmaster (Stand: 26.11.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page