Hochschulzugang

Bin ich berechtigt, an der Universität Oldenburg zu studieren?

Generell gilt, dass für ein Studium an Hochschulen eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Eine solche Studienberechtigung kann auf sehr unterschiedlichen Wegen erworben werden, z. B. über den schulischen Weg oder über berufliche Vorbildung. 

Prüfen Sie frühzeitig, ob neben der Hochschulzugangsberechtigung noch andere Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres Wunsch-Studiengangs gelten. Dazu zählen: 

Wie Sie sehen, sind die Möglichkeiten des Hochschulzugangs komplex. Hier kann es helfen, im Einzelfall genauer hinzuschauen. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, an der Universität Oldenburg zu studieren, informieren Sie sich frühzeitig.

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine und welche HZB in Ihrem Fall vorliegt, wenden Sie sich an das Immatrikulationsamt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen (z. B. Zeugnisse aus der schulischen und beruflichen Ausbildung, Lebenslauf) in einem PDF zusammengefasst und unter Angabe Ihres gewünschten Studienganges ein.

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.

+49 (0)441 798-2728

uol.de/immatrikulationsamt

InfoPortal Studium (Stand: 20.06.2024)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p75228 | # |
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