Berufliche Vorbildungen für eine allgemeine Studienberechtigung
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Berufliche Vorbildungen für eine allgemeine Studienberechtigung
Die nachstehend aufgeführten beruflichen Vorbildungen berechtigen in Niedersachsen kraft Gesetzes zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule.
Meister*in
Dazu gehören alle nach den Handwerksordnungen, dem Berufsbildungsgesetz oder dem Seemannsgesetz abgelegten Meisterprüfungen.