Berufliche Vorbildungen für eine allgemeine Studienberechtigung

Die nachstehend aufgeführten beruflichen Vorbildungen berechtigen in Niedersachsen kraft Gesetzes zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule.

Meister*in

Dazu gehören alle nach den Handwerksordnungen, dem Berufsbildungsgesetz oder dem Seemannsgesetz abgelegten Meisterprüfungen.

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.

InfoPortal Studium (Stand: 28.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p15198 | # |
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