Hebräisch-, Griechisch- und Lateinlektor:

Zum Studium der Alten Sprachen und zu den Sprachanforderungen

Für das Studium der Fächer Altes und Neues Testament wird allen Studierenden empfohlen, Grundkenntnisse der biblischen Sprachen zu erlernen. Dies ist für die Kenntnis dieser Fächer und das Studium der entsprechenden Fachliteratur von großem Vorteil.

Studierende, die ein Masterstudium des Faches Evangelische Theologie und Religionspädagogik mit dem Studienziel Master of Education (Gymnasium) planen, müssen innerhalb ihres Bachelorstudiums als besondere Voraussetzungen für einen berufsspezifischen Kompetenzerwerb fachbezogene Lateinkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Kleine Latinum und fachbezogene Hebräischkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Hebraicum oder fachbezogene Griechischkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Graecum nachweisen.

Fachbezogene Sprachkenntnisse können in den Sprachkursen "Einführung in das biblische Hebräisch", "Einführung in das neutestamentliche Griechisch" und "Latein für Theologinnen und Theologen" (jeweils die Kurse I und II) erworben werden.

Fachbezogene Hebräischkenntnisse oder das Hebraicum oder fachbezogene Griechischkenntnisse oder das Graecum sind für Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Gymnasium) Voraussetzung für die Belegung des Moduls the229. Fachbezogene Lateinkenntnisse oder das Kleine Latinum sind für diese Studierenden Voraussetzung einer Belegung des Moduls the239.

Studierenden, die zwei dieser Sprachen erwerben möchten bzw. müssen, wird empfohlen, mit den Hebräisch- bzw.  Griechischkursen zu beginnen und die Lateinkurse anzuschließen, da die Hebräisch- bzw. Griechischkenntnisse für die Exegese im Modul the229 erforderlich sind. Neben dem Fachstudium beide Sprachen parallel zu belegen, wird auf Grund des Arbeitsaufwandes grundsätzlich nicht empfohlen.

Lehramtsstudierende mit dem Studienziel M.Ed. SoPäd können sich einen Sprachkurs im Umfang von 6 KP als sog. Professionalisierungsmodul curricular anrechnen lassen. Studierende ohne Lehramtsorientierung können mehrere Professionalisierungsmodule als Sprachkurse belegen, soweit hinsichtlich ihres Zweitfaches keine einschränkenden Bestimmungen für diesen Bereich bestehen.

Studierende, die ein Masterstudium des Faches Evangelische Theologie und Religionspädagogik mit dem Studienziel Master of Arts „Ökumene und Religionen“ planen, müssen fachbezogene Lateinkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Kleine Latinum als Voraussetzung für die Belegung des Master-Moduls the611 nachweisen; fachbezogene Griechischkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Graecum oder fachbezogene Hebräischkenntnisse (im Umfang von 12 KP) oder das Hebraicum sind Voraussetzung für die Belegung des Master-Moduls the621. Eine dieser Alten Sprachen kann im Sinne der Schwerpunktbildung des Masterstudiums durch eine Basiskompetenz (im Umfang von 12 KP) in einer anderen Sprache ersetzt werden. Es wird diesen Studierenden empfohlen, die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits im Bachelorstudium zu erwerben.

Webmaster (Stand: 04.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p22717 | # |
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page