Unfall - Durchgangsärzte
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Unfallanzeige und Verbandbuch
Diese Unterlagen wahren Ihre Ansprüche (ggf. auch bei resultierenden Folgeschäden eines Arbeitsunfalls) gegenüber dem Unfallversicherungsträger!
- Unfallanzeige Beschäftigte / Unfallanzeige Studierende: Wenn ein D-Arzt aufgesucht wurde oder eine Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Tagen vorliegt, muss umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt werden. Dieses ist dann an das Dez. 1 (Beschäftigte) oder an das Dez.3 (Studierende) weiterzuleiten.
- Wegeunfallbogen: Bei einem Wegeunfall ist dieses Formular zusätzlich auszufüllen und der Unfallanzeige beizufügen.
- Verbandbucheintrag: Jede noch so unscheinbare Verletzung die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, ist im „Verbandbuch“ einzutragen! Auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde. Entwerder befindet es sich im Verbandkasten oder Sie fragen bei dem Ersthelfer in Ihrem Bereich nach. Denn auch aus der kleinsten Wunde können schwerwiegendere Folgeschäden oder Infektion entstehen.
- Anzeige einer Erkrankung/Wiederaufnahme des Dienstes: Dieses Formular ist bei Anzeige einer Erkrankung oder der Wiederaufnahme des Dienstes nach einer Erkrankung auszufüllen und an das Dez.1 zu schicken.