Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Prof. h. c. Jürgen Taeger ist am 18. Januar im Alter von 70 Jahren verstorben. Taeger war von 1997 bis zu seinem Ruhestand 2020 Hochschullehrer für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Universität Oldenburg. Schwerpunkt seiner Forschung und Lehre waren das Wirtschaftsrecht und das Informationsrecht.
Das C3L – Center für lebenslanges Lernen hatte der Rechtswissenschaftler als Mitglied des Gründungsdirektoriums mit aufgebaut. Ab 2003 war er Direktor des von ihm mitgegründeten „Center for Distributed eLearning“, das 2006 im C3L aufging. Bis zu seinem Ruhestand leitete er den von ihm initiierten berufsbegleitenden Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.). „Jürgen Taeger hatte großen Anteil am Aufbau des Centers für lebenslanges Lernen und eines äußerst erfolgreichen Studiengangs“, sagte Tim Zentner, Geschäftsführer des C3L. „Sein in jeder Hinsicht großer Einsatz für das Fach Informationsrecht und die Studierenden zeichneten ihn bis zuletzt aus. Wir verlieren mit ihm einen allseits geschätzten Kollegen und Wissenschaftler.“
In seiner Forschung beschäftigte sich Taeger mit dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und verschiedenen wissenschaftlichen Aspekten des Informationsrechts, unter anderem mit dem Datenschutzrecht, Internetrecht und Rechtsfragen des Onlinehandels und des autonomen Fahrens. Auf dem Gebiet des Datenschutzes beriet Taeger bundesweit zahlreiche mittelständische und große Unternehmen. Er gehörte viele Jahre dem Datenschutzbeirat der Deutschen Bahn an und war Mitglied des Expertenbeirats Beschäftigtendatenschutz des Bundesarbeitsministeriums. Taeger war Mitherausgeber zahlreicher Fachzeitschriften sowie eines Großkommentars zum Bundesdatenschutzgesetz und Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge zum Datenschutzrecht. Überdies war er Mitglied in zahlreichen Organisationen und Beiräten, wie etwa der von ihm mitgegründeten Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) und dem Beirat der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD). Der Rechtswissenschaftler gehörte dem Institut für Informatik OFFIS an und leitete das Zentrum für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI) der Universität Oldenburg.
Jürgen Taeger studierte Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hannover. Dort promovierte er 1987 und wurde 1995 mit einer Arbeit über „Außervertragliche Haftung für fehlerhafte Computerprogramme“ habilitiert. Gastprofessuren übernahm er an rumänischen Universitäten. An der Babeș-Bolyai-Universität Cluj-Napoca wurde durch seine Vermittlung ein C3L-Weiterbildungsangebot zum Datenschutzrecht initiiert.