Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich auf die Warteliste setzen?
Informationen zur Aufnahme auf die Warteliste finden Sie hier.
Wie lange beträgt die Wartezeit?
Interessierte Patient*innen werden in eine Warteliste aufgenommen, nachdem sie sich schriftlich mit einem Aufnahmebogen in der Hochschulambulanz angemeldet haben. Hat eine Therapeut*in in Ausbildung einen freien Therapieplatz, kann sie/er die Warteliste einsehen. Bei der Auswahl der Patient*innen spielen der Therapieanlass, der Ausbildungsstand der Therapeutin/ des Therapeuten und der gewünschte Therapieort eine Rolle. Wie bei vielen niedergelassenen TherapeutInnen ist die Warteliste auch in der Hochschulambulanz lang; es ist auch möglich, dass kein Therapieplatz in angemessener Zeit vermittelt werden kann.
Wird die Behandlung von den Krankenkassen übernommen?
Ja, die psychotherapeutische Behandlung an den Institutsambulanzen wird mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Privatversicherte können nicht an den Institutsambulanzen behandelt werden. Wir bemühen uns bei entsprechender Anfrage um eine Vermittlung.
Wo findet die Behandlung statt?
Die Behandlung kann in den Räumlichkeiten der Institutsambulanzen stattfinden. Einige TherapeutInnen in Ausbildung nutzen jedoch auch Therapieräume außerhalb der Ambulanzen. Dies ist unter Umständen auch für PatientInnen günstiger, die nicht in Oldenburg wohnen. Die Gespräche finden in jedem Fall in geeigneten Räumlichkeiten statt.
Wie beginnt eine Psychotherapie?
Das erste Gespräch zwischen PatientIn und TherapeutIn wird von einer Lehrsupervisorin/ einem Lehrsupervisor begleitet. Diese/r LehrsupervisorIn entscheidet, ob sich die Therapie als Ausbildungsbehandlung eignet.
Die folgende therapeutische Behandlung führen TherapeutIn in Ausbildung und PatientIn ohne Anwesenheit der Lehrsupervisorin/ des Lehrsupervisors durch. Die/der TherapeutIn lässt sich jedoch für die gesamte weitere Behandlung intensiv von der Lehrsupervisorin/ dem Lehrsupervisor unterstützen.
Die ersten maximal 5 Gesprächstermine zwischen PatientIn und TherapeutIn in Ausbildung sind sogenannte "probatorische Gespräche", die der Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame Therapie dienen sollen. Im Anschluss wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.
Wie lange dauert eine Sitzung und wie oft findet sie statt?
Eine therapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Wie lange dauert eine Therapie?
Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist zwar grundsätzlich abhängig vom Behandlungsbedarf, es gibt jedoch feste Regeln über den Umfang zu beantragender Stunden. Zum Ende der probatorischen Stunden wird entschieden, ob die Therapie als Kurzzeittherapie mit 25 Stunden oder als Langzeittherapie mit zunächst 50 Stunden beantragt werden soll. Bei der Behandlung von Kindern werden zusätzlich erforderliche Elterngespräche im Verhältnis 1:4 beantragt.
Eine Verlängerung der Therapie bei Bedarf ist möglich, muss jedoch erneut beantragt werden. Darüber sprechen TherapeutIn und PatientIn rechtzeitig, bevor das genehmigte Stundenkontingent erschöpft ist.
Was mache ich in einer Krisensituation?
Informationen und Kontaktmöglichen für Krisensituationen finden Sie hier.