Häufig gestellte Fragen

Priv.-Doz. Dr. Joseph Rieforth

Wir trauern um unseren Kollegen und wissenschaftlichen Leiter

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange beträgt die Wartezeit?

Interessierte PatientInnen werden in eine Warteliste aufgenommen, nachdem sie sich schriftlich mit einem Aufnahmebogen in den Hochschulambulanzen angemeldet haben. Hat ein/e Therapeutin in Ausbildung einen freien Therapieplatz, kann sie/ er die Warteliste einsehen. Bei der Auswahl einer PatientIn/ eines Patienten spielen dabei der Therapie­anlass, der Ausbildungsstand der Therapeutin/ des Therapeuten und der gewünschte Therapieort eine Rolle. Mit etwas Glück kann auf diese Weise schnell ein Kontakt zu Stande kommen. Allerdings ist wie bei vielen niedergelassenen TherapeutInnen auch in den Hochschulambulanzen die Warteliste lang, und es ist möglich, dass kein Therapieplatz in angemessener Zeit vermittelt werden kann. Sollte 6 Monate nach Anmeldung in den Ambulanzen noch keine Vermittlung möglich sein, wird der Platz auf der Warteliste frei gegeben und die Patientin/ der Patient entsprechend informiert. Es ist möglich, sich erneut in die Warteliste aufnehmen zu lassen.

Wird die Behandlung von den Krankenkassen übernommen?

Ja, die psychotherapeutische Behandlung an den Institutsambulanzen wird mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Privatversicherte können nicht an den Institutsambulanzen behandelt werden. Wir bemühen uns bei entsprechender Anfrage um eine Vermittlung.

Sind die TherapeutInnen Anfänger?

Die TherpeutInnen in Ausbildung verfügen ausnahmslos über einen Hochschulabschluss in Psychologie (Psychotherapie für Erwachsene) oder Pädagogik (Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie) und haben mindestens 2,5 Jahre ihrer zusätzlichen psychotherapeu­tischen Ausbildung nach PsychThG absolviert. Sie verfügen in der Regel über mehrjährige therapeutische Berufserfahrung.

Wo findet die Behandlung statt?

Die Behandlung kann in den Räumlichkeiten der Institutsambulanzen stattfinden. Einige TherapeutInnen in Ausbildung nutzen jedoch auch Therapieräume außerhalb der Ambulanzen. Dies ist unter Umständen auch für PatientInnen günstiger, die nicht in Oldenburg wohnen. Die Gespräche finden in jedem Fall in geeigneten Räumlichkeiten statt.

Wie beginnt eine Psychotherapie?

Das erste Gespräch zwischen PatientIn und TherapeutIn wird von einer Lehrsupervisorin/ einem Lehrsupervisor begleitet. Diese/r LehrsupervisorIn entscheidet, ob sich die Therapie als Ausbildungsbehandlung eignet.

Die folgende therapeutische Behandlung führen TherapeutIn in Ausbildung und PatientIn ohne Anwesenheit der Lehrsupervisorin/ des Lehrsupervisors durch. Die/der TherapeutIn lässt sich jedoch für die gesamte weitere Behandlung intensiv von der Lehrsupervisorin/ dem Lehrsupervisor unterstützen.

Die ersten maximal 5 Gesprächstermine zwischen PatientIn und TherapeutIn in Ausbildung sind sogenannte "probatorische Gespräche", die der Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame Therapie dienen sollen. Im Anschluss wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

Wie lange dauert eine Sitzung und wie oft findet sie statt?

Eine therapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist zwar grundsätzlich abhängig vom Behandlungsbedarf, es gibt jedoch feste Regeln über den Umfang zu beantragender Stunden. Zum Ende der probatorischen Stunden wird entschieden, ob die Therapie als Kurzzeittherapie mit 25 Stunden oder als Langzeittherapie mit zunächst 50 Stunden beantragt werden soll. Bei der Behandlung von Kindern werden zusätzlich erforderliche Elterngespräche im Verhältnis 1:4 beantragt.
Eine Verlängerung der Therapie bei Bedarf ist möglich, muss jedoch erneut beantragt werden. Darüber sprechen TherapeutIn und PatientIn rechtzeitig, bevor das genehmigte Stundenkontingent erschöpft ist.

Was mache ich, wenn ich mich mit der Therapeutin/dem Therapeuten nicht verstehe?

Die probatorischen Sitzungen zu Beginn der Therapie dienen dazu, die Beziehung zur Therapeutin/ zum Therapeuten zu "erproben" und sich ggf. neu zu orientieren. Sollte im späteren Verlauf der Therapie wider Erwarten deutlich werden, dass sich die Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn nicht gut entwickelt, ist ein Therapeutenwechsel auch zu diesem Zeitpunkt möglich.

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