Unsicherheit herrscht derzeit in einigen Schulen darüber, ob Gefahrstoffgebinde zum 1. Juni 2015 im Zuge der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) neu gekennzeichnet müssen. Doch dieser Stichtag ist allein für sogenannte Inverkehrbringer, also Hersteller von Gefahrstoffen, bindend, wie ein Artikel der Zeitschrift "DGUV pluspunkt" berichtet.
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