Aufenthaltstitel erhalten/verlängern
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Beratung internationaler Promovierender und Wissenschaftler*innen
Service für Internationale Wissenschaftler*innen
Präsenzsprechzeiten:
Weiterführende Informationen
- Als Wissenschaftler nach Deutschland (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF)
- Aufenthaltsrecht (Bundesministerium des Innern – BMI)
- 'Blaue Karte' zum Arbeiten in der EU für Hochqualifizierte.
- Informationen zu Arbeitserlaubnis und -genehmigung: Bundesagentur für Arbeit
- Arbeiten in einem anderen Land der Europäischen Union: Europäische Kommission
-
Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler*innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz (gültig seit 01. Juni 2024)
Aufenthaltstitel erhalten/verlängern
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in Oldenburg eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie für die Einreise eventuell kein Visum brauchten. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihr Visum zu verlängern bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss in jedem Fall eine Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. Ihr Visum verlängert werden – und zwar rechtzeitig, bevor die ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes vorüber sind bzw. bevor das gültige Visum ausläuft! Dies gilt auch für Länder, für die keine Visumspflicht besteht.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt nach Ihrer Einreise und Ihrer Anmeldung beim Ausländerbüro der Stadt Oldenburg zu melden.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Aufenthaltserlaubnis?
Fiktionsbescheinigung
Unterschiedliche Aufenthaltstitel / Aufenthaltszwecke
Aufenthalt zum Zweck der Promotion
Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
Aufenthalt zum Zweck der Forschung
Aufenthalt im Rahmen eines Stipendiums
Personalentsendung
Bitte beachten Sie, dass die von uns recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Für verbindliche Auskünfte in Bezug auf Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.