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Hinweise zum Bafög
Ich benötige einen Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums (nach §48) und mein Erstfach ist Germanistik
- Bescheinigungen nach §15 werden vom Prüfungsamt ausgestellt
- Bitte die vollständigen Unterlagen (Notenauszug aus Stud.IP) unter Angabe des Fachsemesters per Mail an andrea.walljahn@uol.de senden.
- Alternativ können Sie die vollständigen Unterlagen (bitte mit der Angabe, in welchem Fachsemester Sie sich zur Zeit befinden) auch in der Geschäftsstelle des Instituts für Germanistik bei Frau Walljahn* (Raum A10 3-303) einreichen. Dann bitte die Sprechzeiten von Frau Walljahn beachten (s. hier), um eine persönliche Abgabe bei Frau Walljahn sicherzustellen. .
*Vertretung nur im Urlaubs- oder Krankheitsfall:
Frau Glombek, V03-S345, Frau Brören, A10-3-304 oder Frau Kruse, A10-3-302.
Und so geht es nach Abgabe der Unterlagen weiter:
- Die Unterlagen werden von Frau Goschler unterschrieben und sind normalerweise innerhalb von zwei Werktagen wieder bei Frau Walljahn abholbar. (In der vorlesungsfreien Zeit kann es deutlich länger dauern).
- Vollständige Unterlagen heißt, Sie müssen bitte folgendes einreichen:
- Das Formblatt 5, das Sie bitte in den Zeilen 3 bis 9 (siehe Mustervorlage) ausfüllen. Die Zeilen 10-24 werden von der Hochschule ausgefüllt.
- Eine vom Prüfungsamt beglaubigte Bescheinigung über Ihre bisherigen Prüfungsleistungen.
- Eine Immatrikulationsbescheinigung, aus der hervorgeht, in welchem Fachsemester Sie sich in Germanistik und in welchem Semester Sie sich im Studium befinden. (Z.B. im Falle eines Fachwechsels weichen die Semesterzahlen voneinander ab).
- Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse und eine Kontaktmöglichkeit über Handy für Rückfragen an.
Wie viele KP muss ich nachweisen?
Nachzuweisen sind zum Ende des
- 3. Semesters 67 Kreditpunkte,
- 4. Semesters 90 Kreditpunkte,
- 5. Semesters 120 Kreditpunkte.
Ich benötige einen anderen Nachweis
In allen anderen Fällen ist eine Rücksprache mit der Bafög-Beauftragten der Germanistik, Prof. Dr. Juliana Goschler in ihrer Sprechstunde erforderlich (siehe Sprechstunden der Lehrenden). Bitte wenden Sie sich zuvor an Frau Walljahn. In der Regel ist dann keine Rücksprache mehr mit Frau Goschler erforderlich.
Allgemeine Fragen zum Bafög
Bei allgemeinen Fragen zu Anträgen und zur Förderung auf der Grundlage des BAföG wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt.