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Beratung internationaler Studierender (International Office)

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Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder verlängern: So geht's

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, benötigen Sie für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie für die Einreise eventuell kein Visum brauchten.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, müssen Sie einen Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg vereinbaren. Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um einen Termin (circa zwei Monate vor Ablauf bzw. innerhalb von 90 Tagen ab Einreisedatum).

Falls Sie bereits in Oldenburg wohnhaft und angemeldet sind, können sie auch online einen Antrag stellen.

Der Hochschulservice wird dann per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Um eine Mehrbelastung zu vermeiden, schreiben Sie bitte keine weitere E-Mail zur Terminvereinbarung. Die Rückmeldung vom Hochschulservice erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

Für Ihren Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) werden Sie folgende Unterlagen benötigen:

  1. Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie gesetzlich versichert sind, lassen Sie sich von der Versicherung ein Schreiben ausstellen, in dem steht, dass Sie gegenwärtig dort Mitglied sind; die Krankenversicherungskarte allein ist nicht ausreichend. Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie Ihre Versicherung auf den gesamten Zeitraum verlängern, für den Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, und dann eine entsprechende Bescheinigung beim Hochschulservice (Ausländerbüro) vorlegen.
  2. Einen Finanzierungsnachweis (Kopie), z.B. eine Bescheinigung Ihrer Bank über Ihr Konto mit Sperrvermerk über 11.208,- EUR pro Jahr (12 x 934,- EUR pro Monat), eine Verpflichtungserklärung oder eine Bescheinigung über ein Stipendium. Bei einem Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360,- EUR, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend. Mit der zum Wintersemester 2024/25 umgesetzten Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 934.-Euro/Monat auf jetzt 992.- Euro/Monat steigt automatisch der daran angelehnte Betrag für den von internationalen Studierenden zu erbringenden Finanzierungsnachweis, siehe § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, was voraussichtlich vor dem 1.9.2024 geschehen wird, werden Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die Sicherung des Lebensunterhalts aus dem neuen BAföG-Satz berechnen. Sperrkonten sollten sicherheitshalber auf den Betrag von 11.904 Euro/Jahr abgeschlossen werden.
  3. Ihren Nationalpass.
  4. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  5. Eine Gebühr in Höhe von ca. 100,- EUR (Erstbeantragung) bzw. bis zu 93,- oder 98,- EUR (Verlängerung). Wenn Sie sich über ein Stipendium finanzieren, prüft der Hochschulservice, ob in Ihrem Fall eine Gebührenbefreiung erfolgen kann oder nicht.
  6. Ein biometrietaugliches Passbild

Der Hochschulservice (Ausländerbüro) befindet sich im Neuen Rathaus am Pferdemarkt 14 (Räume A018/A019).

Terminanfragen bitte per E-Mail an

(Stand: 28.06.2024)  | 
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