Kontakt

Prof. Dr. Ira Diethelm

A02-2-235 oder online: https://meeting.uol.de/b/ira-khf-y7w (» Adresse und Lageplan )

donnerstags 13 bis 14 Uhr, online und nach Vereinbarung per Studip

+49 441 798-2990  (F&P

Beratung und Hilfe

in besonderen Fällen

Individuelle Beratung

Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.

Teilzeitstudium

Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.

Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus  das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.

 Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen.

Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.

Nachteilsausgleich

Studieren mit Beeinträchtigungen

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.

Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende

Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen

Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.

Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern,  wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.

Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches  zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.

Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen

Grundsatzpapier des DfI gegen Diskrimierung und zur sozialen Verantwortung

Wir handeln

  • Wir nehmen unsere Mitverantwortung für die Gesellschaft, in der wir leben, aktiv wahr.
  • In einer vernetzten Welt lassen sich Herausforderungen nur in einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit lösen. Jeder Form von Nationalismus treten wir entschieden entgegen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen nicht wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt oder diffamiert werden.
  • Wir sind nicht bereit, Diskussionen zu tolerieren, die faktenfrei oder auf der Basis von Ressentiments geführt werden.

Was tun bei Diskriminierung?

Ignorieren und verdrängen Sie Diskriminierung nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:

Oldenburg im Oktober 2019

Lehramt Informatik - Master of Education

Master of Education

Die Master of Education-Studiengänge sind auf das Berufsziel Lehramt ausgerichtet. Sie berechtigen zur Bewerbung für ein Referendariat an der Schule. Sie sind formal dem früheren Abschluss des ersten Staatsexamens für das jeweilige Lehramt gleichgestellt.

  • Master of Education Lehramt für Haupt- und Realschulen: Dieser Studiengang setzt in Informatik den Zwei-Fächer-Bachelor mit Informatik 60 KP voraus. In anderen Fällen können mit der Zulassung zum Studium Auflagen verbunden sein. Die Prüfungsordnung und weitere Hinweise finden Sie hier (Anlage 21).
  • Master of Education Lehramt für Wirtschaftspädagogik: Dieser Studiengang setzt in Informatik den Zwei-Fächer-Bachelor mit Informatik 30 KP voraus. In anderen Fällen können mit der Zulassung zum Studium Auflagen verbunden sein. Die Prüfungsordnung und weitere Hinweise finden Sie hier.
  • Master of Education Lehramt für Gymnasien: Dieser Studiengang setzt in Informatik den Zwei-Fächer-Bachelor mit Informatik 60 KP voraus. In anderen Fällen können mit der Zulassung zum Studium Auflagen verbunden sein. Die Prüfungsordnung und weitere Hinweise finden Sie hier.
(Stand: 19.01.2024)  | 
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