Zwei-Fächer-Bachelor Informatik
Kontakt
Prof. Dr. Ira Diethelm
Beratung und Hilfe
in besonderen Fällen
Individuelle Beratung
Sollten Sie Informationen vermissen oder eine individuelle Beratung wünschen, sind Ihnen unsere Fach-StudienberaterInnen gerne behilflich.
Teilzeitstudium
Ein Studium ist auch als "Teilzeitstudium" möglich.
Dazu finden Sie unter uol.de/studium/studierendenstatus das einzureichende Antragsformular sowie die Teilzeitordnung der Universität Oldenburg.
Ihr*e Fachstudienberater*in muss Sie zum Teilzeitstudium beraten, um eine möglichst optimale Auswahl von Modulen sicherzustellen, und den Antrag unterschreiben. Den Antrag müssen Sie mit der Rückmeldung beim Immatrikulationsamt einreichen.
Das Formular fragt nur aus statistischem Interesse nach den Gründen für das Teilzeitstudium - diese sind für die Genehmigung nicht relevant.
Nachteilsausgleich
Studieren mit Beeinträchtigungen
Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, praktische Hilfen sowie Gesetze und Empfehlungen.
Sie finden diese unter https://uol.de/studium/behindert-chronisch-kranke-studierende
Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen
Als Schwangere oder stillende Mutter haben Sie auch als Studentin Anspruch auf besonderen Schutz.
Sollten Sie zu der Risikogruppe der Schwangeren oder Stillenden und Lehrveranstaltung besuchen, die eventuell einen solchen Schutz erfordern, wenden Sie sich bitte an das Dez. 3, das akademische Prüfungsamt, um für die Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung und Genehmigung zu erwirken. Ohne die Genehmigung ist eine Teilnahme, sollten Sie zur Risikogruppe gehören, leider NICHT möglich.
Wenden Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung oder an die Gleichstellungsbeauftragte des DfI, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgeliches zu bespreche, die Ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen in abgewandelter Form ermöglichen.
Weitere Inormationen zu Ihren Schutzrechten als Schwangere finden Sie unter https://uol.de/studium/mutterschutz-studentinnen
Zwei-Fächer-Bachelor Informatik
Allgemeine Informationen zum Studiengang
- als Erst- oder Zweitfach (60 Kreditpunkte) oder
- als Nebenfach (30 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Hauptfach (90 Kreditpunkte)
Ausrichtung und Ziele
Ohne Informatik und ihre Produkte wäre unser heutiges Leben kaum noch denkbar. Computer sind nicht nur zur Organisation von Informationen und Arbeitsprozessen in Unternehmen unverzichtbar, ihre Nutzung ist auch im privaten Bereich selbstverständlich und zunehmend unsichtbar geworden. Neben diesen „sichtbaren“ Computern spielen aber insbesondere auch „Eingebettete Systeme“ eine große Rolle, d.h. Prozessoren, die beispielsweise in Autos, Flugzeugen oder alltäglichen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschinen, die Steuerung übernehmen.
All diesen Anwendungen liegt die systematische, automatisierte Verarbeitung von Informationen, also die wissenschaftliche Disziplin „Informatik“ zugrunde.
Der verantwortliche Umgang mit Information, das Verständnis für konstruktive Abläufe sowie entsprechende Problemlösungsmethoden und das Erwerben algorithmischer und sprachlicher Kompetenzen setzen grundlegende Kenntnisse der Informatik bei möglichst vielen Menschen voraus. Zugleich ist die Informatik zu einer Grundlage für viele Wissensgebiete geworden. Daher etabliert sich das Schulfach Informatik im Fächerkanon der weiterführenden Schulen immer mehr und nimmt an Bedeutung zu. Das Fach soll den Schülerinnen und Schülern wesentliche Denkweisen der Informatik vermitteln und sie in den Kenntnisstand versetzen, Methoden und Verfahren der Informatik in angemessener Weise konkret anzuwenden und die informatischen Phänomene des Alltags zu verstehen und zu hinterfragen. Grundlage einer ausreichenden Umsetzung in den Schulen ist die Ausbildung qualifizierten Lehrpersonals. Der hier beschriebene Zwei-Fächer-Bachelor bietet den Studierenden die grundlegende Qualifikation, um später unter anderem in dem Arbeitsfeld Schule als Informatiklehrerin bzw. Informatiklehrer arbeiten zu können. In den nächsten Jahren besteht in den Schulen ein großer Bedarf an Personal in diesem Bereich, so dass das Berufsziel Lehramt Informatik als chancenreich gelten muss.
Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse
- wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder
- durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
- wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Darüber hinaus sind auch andere interessante Tätigkeitsfelder beim direkten Übergang nach dem Bachelor-Abschluss in die Wirtschaft denkbar beispielsweise bildungsnahe Tätigkeiten in Verlagen oder anderen Medienschaffenden oder in außerschulischen Bildungseinrichtungen. Beachten Sie dabei, dass das 30 KP-Fach lediglich grundlegende Informatikkenntnisse vermittelt, die einer weiteren Vertiefung und Erweiterung bedürfen. Auch das 60 KP-Fach bietet noch kein vollständiges Bild der Informatik.
Für ein außerschulisches Berufsziel informieren Sie sich weiter über das Berufsfeld Informatik
Zugangsvoraussetzungen
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
- Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
- wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.10.
Die Bewerbungsfrist richtet sich ggf. nach dem Erstfach, wenn es zulassungsbeschränkt ist.
Weiterführende Informationen
- Studiengangsflyer Informatik (B.A./B.Sc.) [pdf]
- Fächerkombinationen Lehramt [pdf]
- Aktuelle Lehrveranstaltungen Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor)
- Internetseite Informatik (B.A./B.Sc.)
- Internetseite Lehramtsausbildung (Didaktisches Zentrum)
- Aufgrund der Umstellung auf die Systemakkreditierung wurde die Akkreditierung des Studiengangs durch den Akkreditierungsrat bis zum 30.09.2023 verlängert. [pdf]