Masterarbeit und Abschlusskolloquium

Masterabschlussmodul

Zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss das Masterabschlussmodul belegt werden. Innerhalb des Moduls wird ein zur Masterarbeit begleitendes Kolloquium besucht. Dieses wird nicht bewertet und zählt 3 Leistungspunkte.

Jede Arbeitsgruppe bietet ein separates Kolloquium an. Welches Kolloquium besucht werden soll, ist mit den jeweiligen Betreuenden abzusprechen.

Alle relevanten Informationen, sowie weiterführenden links haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.

 

FAQ

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Masterarbeit zusammengestellt:

Wann, wo und wie muss ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit wird am Ende des Studiums durchgeführt. Den genauen Zeitpunkt des Beginns wählen Sie in Absprache mit ihren Betreuenden. Der Starttermin muss nicht mit dem Semesterbeginn übereinstimmen. Die Anmeldung erfolgt beim Prüfungsamt über das offizielle Formular.

Wie lange habe ich Zeit für das Verfassen meiner Masterarbeit?

Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit beträgt in der Regel sechs Monate.  Wann Sie die Arbeit spätestens abgeben müssen, wird Ihnen durch das Prüfungsamt offiziell mitgeteilt.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Arbeit nicht bestanden ist, wenn Sie den Abgabetermin nicht einhalten und für das Versäumnis keine triftigen Gründe nachweisen.

Kann ich die Abgabefrist meiner Masterarbeit verlängern?

Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Monate verlängern.

Was passiert, wenn ich während der Masterarbeit erkranke?

Sind Sie während der Bearbeitungszeit prüfungsunfähig erkrankt (sog. Prüfungsunfähigkeit), müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen, um eine Verlängerung zu erhalten.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit sowie deren Nachweis sind unverzüglich im Prüfungsamt einzureichen. Den Nachweis können Sie über das Kontaktformular für Studierende einreichen.

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird als Nachweis akzeptiert, soweit nicht eine andere Form vom Prüfungsamt gefordert wurde. Der Nachweis muss eine Aussage über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten. Adressieren Sie das Attest bitte immer an das Prüfungsamt und nicht an die Begutachtenden. Diese erhalten vom Prüfungsamt eine Mitteilung, sofern die Verlängerungsgründe akzeptiert wurden. Denken Sie daran, die Verlängerungsgründe unverzüglich mitzuteilen, also zum für Sie frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wie finde ich ein geeignetes Thema für die Masterarbeit?

Sie suchen sich selbstständig im Department Versorgungsforschung einen Betreuenden und ein Thema für Ihre Abschlussarbeit. Sie können die Arbeit entweder innerhalb des Departments für Versorgungsforschung (interne Arbeit) oder an einer externen Institution (externe Arbeit) durchführen. Ist letzteres der Fall, beachten Sie bitte das Dokument „Regeln für externe Masterarbeiten”.

Wer betreut meine Masterarbeit?

Die Abschlussarbeit wird von zwei bestellten Prüfenden bewertet, die als Begutachtende fungieren. Während der Bearbeitungszeit werden Sie durch die erstbegutachtende Person betreut.

In der Regel müssen Betreuende Mitglieder der Hochschullehrergruppe der Fakultät VI – Medizin und Gesundheitswissenschaften sein, die an der Lehre im entsprechenden Masterstudiengang beteiligt sind. In Ausnahmefällen können auch zwei hauptamtlich beschäftigte Lehrende des Fachbereichs, die nicht der Hochschullehrergruppe angehören, interne Arbeiten betreuen. In diesem Fall muss die Leitungsperson der Arbeitsgruppe, in der die Arbeit durchgeführt werden soll, der Betreuung formell zustimmen.

Welchen Umfang muss meine Masterarbeit haben?

Die formalen Anforderungen sind in dem Merkblatt des Prüfungsamtes aufgeführt. Für die Länge der Arbeit gibt es keine strengen Regeln, sie sollte jedoch 60-80 Seiten (in dem vorgegebenen Layout ohne Anhänge) nicht überschreiten. Sprechen Sie sich bzgl. des Formats mit den Betreuenden ab.

Wo muss ich meine Masterarbeit abgeben?

Übersenden Sie Ihre Abschlussarbeit fristgemäß im PDF-Format (1 Datei) im Anhang einer E-Mail an das akademische Prüfungsamt. Beachten Sie bitte die internen Zuständigkeiten des Prüfungsamtes.

Bei der Abgabe versichern Sie, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipen wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen entsprechend der Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg befolgt haben.

Die gebundenen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit übersenden Sie bitte direkt an die Begutachtenden!

Webmaster (Stand: 20.06.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page