Unser Aufgabengebiet umfasst neben der Beratung und Aufklärung über mögliche Gefahren von ionisierender Strahlung während Ihres Studiums oder Ihrer beruflichen Tätigkeit in den Partnerkliniken, Lehrkrankenhäusern, Arztpraxen und anderen externen Einrichtungen, auch die praktische Organisation der Personendosimetrie.
Ionisierende Strahlung, wie sie in der Medizin häufig zur Bildgebung oder zur Therapie angewendet wird, kann neben deterministischen Schäden auch zu Veränderungen im Erbgut führen (stochastische Schäden) und so zur Krebsentstehung beitragen. Daher hat der Gesetzgeber im Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die gefährliche Wirkung der ionisierenden Strahlung zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben des Strahlenschutzes so in Ihr Curriculum bzw. berufliche Tätigkeit zu integrieren, dass der berufliche Gesundheitsschutz nicht den beruflichen Anforderungen entgegensteht. Strahlenschutz ist Gesundheitsschutz!
- Damit wir tätig werden können brauchen wir aber Ihre Mithilfe. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher), wenn Sie im Rahmen von geplanten Praktika oder Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung zu tun haben werden.
- Für Auskünfte bezüglich der Notwendigkeit einer personendosimetrischen Überwachung in den Partnerkliniken und Lehrkrankenhäusern sowie Arztpraxen kontaktieren Sei uns gerne.
- Wir beraten Sie vertraulich!