Besteuerung in Deutschland

Ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt von der Art Ihres Lehr- oder Forschungsaufenthalts ab.

a) Steuerpflicht bei Erwerbstätigkeit

Wenn Ihr Lehr- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland an einen Arbeitsvertrag gebunden ist und länger als sechs Monate dauert, sind Sie aufgrund Ihres weltweit erwirtschafteten Einkommens und Vermögens in Deutschland einkommenssteuerpflichtig.

b) Steuerpflicht für Stipendiat*innen

Führen Sie Ihren Lehr- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums durch, so können Sie von der Zahlung der deutschen Einkommensteuer befreit werden. Sie sollten in jedem Fall die Organisation, die Ihnen Ihr Stipendium zur Verfügung stellt, diesbezüglich kontaktieren. Prüfen Sie auch, ob Ihr Stipendium, das Sie für die Arbeit in Deutschland erhalten haben, in Ihrem Heimatland der Steuerpflicht unterliegt.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Die Höhe der Steuern, die Sie zahlen, ist abhängig von der Steuerklasse, die wiederum abhängig ist von der Höhe Ihres Gehalts und von Ihrem Familienstatus. Als in Deutschland registrierte*r Wissenschaftler*in erhalten Sie eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer (IdNr., Englisch: TIN), um die individuelle Identifikation im Steuersystem zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um eine Nummer, die zeitlebens gültig ist und die Sie innerhalb weniger Tage nach Ihrer (ersten) Anmeldung bei der Stadt per Post erhalten. Nach Ablauf eines Steuerjahres erhalten Sie eine elektronische Aufstellung über die von Ihnen in diesem Jahr gezahlten Steuern (elektronische Lohnsteuerbescheinigung).

Doppelbesteuerungsabkommen

Um zu vermeiden, dass Erwerbstätige sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland Steuern zahlen, hat Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen Abkommen ist festgelegt, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind. Wenn Sie sich weniger als ein halbes Jahr (183 Tage) in Deutschland aufhalten, dabei für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten und das Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerungsrechte Ihrem Heimatland zuspricht, wird Ihr Einkommen in Ihrem Heimatland besteuert. Erfüllen Sie eine dieser Bestimmungen nicht, so wird Ihr Einkommen in Deutschland besteuert.

Einkommensteuererklärung und Steuerrückerstattung

Eine Einkommenssteuererklärung ist für einige Personen je nach individueller Situation verpflichtend. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Neben einer verpflichtenden Steuererklärung, können Sie auch freiwillig eine einreichen.

Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem ortsansässigen Finanzamt oder online mit Hilfe einer Software (z.B. ELSTER) eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Auf diese Weise können Sie gegebenenfalls eine Rückerstattung einiger der von Ihnen gezahlten Steuern erwirken. Die erforderlichen amtlichen Vordrucke für eine Einkommensteuererklärung erhalten Sie in Ihrem ortsansässigen Finanzamt oder online.

Dabei gelten folgende Fristen:

  • Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind Ihre Einkommenssteuererklärung abzugeben, dies aber freiwillig machen möchten: Abgabe bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr
  • Wenn Sie verpflichtet sind Ihre Einkommenssteuererklärung abzugeben: Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres

Je nachdem, wie umfangreich Ihre Steuererklärung ist, kann es empfehlenswert sein, auf die kostenpflichtige Unterstützung eines*r Steuerberater*in oder eines Lohnsteuerhilfevereins zurückzukommen

Nachdem das Finanzamt Ihre Unterlagen erhalten und bearbeitet hat, erhalten Sie einen Steuerbescheid darüber, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung haben.

Verbraucherzentrale: wer muss wann die Steuererklärung abgeben?

Make it in Germany: Einkommenssteuer

Steuern in Deutschland (EURAXESS)

Kirchensteuer

Eine ungewohnte Besonderheit im deutschen Steuersystem ist die vom Staat erhobene Kirchensteuer. Für kleinere Glaubensgemeinschaften übernimmt vereinzelt das Finanzamt den Einzug der Steuern, für die bekannten großen Religionsgemeinschaften wird die Kirchensteuer (etwa 9 Prozent der Einkommensteuer) zusammen mit der Einkommenssteuer automatisch vom Monatsgehalt abgezogen. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, so sind Sie von dieser Steuer befreit.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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