Kontakt

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
26111 Oldenburg

Susanne Gath
Tierschutzbeauftragte der Fakultät VI- Bereich klinische Forschung

0441 798 5330

Dr. med. vet.  Cordula Karthaus
Tierschutzbeauftragte der Fakultät VI- Bereich biomedizinische Forschung

0441 798 3583

Bettina Vettermann (zur Zeit nicht anwesend, Anfragen an Frau Vettermann bitte an senden)
Tierschutzbeauftragte der Fakultät V

0441 798 3340

Lennart Lieberum
stellv. Tierschutzbeauftragter der Fakultät V

0441 798 3340

Material

Für den Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes oder für die Anzeige von Tierversuchen an Wirbeltieren, Kopffüßern oder Zehnfußkrebsen benötigen Sie mehrere Dokumente. Die erforderlichen Dokumente finden Sie in der jeweils aktuellsten Fassung auf der Internetseite der zuständigen Behörde (siehe hier).


Dokumente zur Beantragung eines Versuchsvorhabens sind u.a.

  • Genehmigungsantrag bzw. Anzeige
  • Formblatt biometrische Planung
  • Personenbogen (für alle Mitarbeiter/innen im Projekt
  • Formblatt zur Verwendung von Tieren nach §20 ff.

Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP)

Vorläufige Dokumente zur Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Tiere

Gesetzesgrundlagen

Personen, die an der Carl von Ossietzky Universität tierexperimentell arbeiten, empfehlen wir folgenden Webseiten:

Zusätzliche Hinweise:

Der Antrag für ein Tierversuchsvorhaben kann nur über die oder den Tierschutzbeauftragten der Universität Oldenburg eingereicht werden. Diese(r) prüft, ob alle sachlichen und formalen Voraussetzungen für eine Antragsstellung gegeben sind und bespricht den Antrag mit den Antragstellern.

Der Antrag wird vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in 2-facher Ausfertigung mit Original-Unterschriften benötigt.

Eine elektronische Version (PDF) aller einzureichender Dokumente geht an die oder den Tierschutzbeauftragen. Bitte verändern Sie nicht die Formatvorlage des Antrages. Löschen Sie z.B. keine Arbeitspunkte oder Satzteile, auch wenn diese für Ihren Antrag nicht zutreffen.

Die Sitzungstermine der Tierversuchskommission nach §15 TierSchG finden üblicherweise an jedem zweiten Mittwoch im Monat statt.

Neuanträge oder Änderungsanträge, die von der Kommission beurteilt werden sollen, müssen mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin dem LAVES vorliegen.

(Stand: 11.03.2024)  | 
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