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Für den Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes oder für die Anzeige von Tierversuchen an Wirbeltieren, Kopffüßern oder Zehnfußkrebsen benötigen Sie mehrere Dokumente. Die erforderlichen Dokumente finden Sie in der jeweils aktuellsten Fassung auf der Internetseite der zuständigen Behörde (siehe hier).
Dokumente zur Beantragung eines Versuchsvorhabens sind u.a.
- Genehmigungsantrag bzw. Anzeige
- Formblatt biometrische Planung
- Personenbogen (für alle Mitarbeiter/innen im Projekt
- Formblatt zur Verwendung von Tieren nach §20 ff.
Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP)
- Informationen zur NTP
- Link zur online-Erstellung der Nicht-Technischen-Projektzusammenfassung (NTP) beim Bundesinstitut für Risikobewertung
- Einen Leitfaden zur Erstellung der NTP
Vorläufige Dokumente zur Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Tiere
- Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Mäuse und Ratten
- Hintergrund zur Belastungsbeurteilung nach EU Directive 2010/63
- Kriterien zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Versuchstiere
- Beurteilung neugeborener Wurf (Bewertungsbogen)
- Beurteilung Wurf beim Absetzen (Bewertungsbogen)
- Beurteilung Einzeltier (Bewertungsbogen)
- Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien (Bewertungsbogen)
Gesetzesgrundlagen
- EU Richtlinie 2010/63/EU
- EU Empfehlung K2007-2525
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
Personen, die an der Carl von Ossietzky Universität tierexperimentell arbeiten, empfehlen wir folgenden Webseiten:
- Die Internetseite der Gesellschaft für Versuchstierkunde: www.gv-solas.de/index.php?id=97
- Die Internetseite der Federation of European Laboratory Animal Science Associations: felasa.eu/
- Die Platform www.las-interactive.de/index.php?id=6005 Das Informationsportal VTK Online bietet nach Registrierung kostenlose Lerninhalte zu versuchtierkundlichen Themen
- Tierversuche verstehen - eine Informationsinitiative aus der Wissenschaft: www.tierversuche-verstehen.de/
- Die Internetpräsenz des Arbeitskreises der Berliner Tierschutzbeauftragten: www.ak-tierschutzbeauftragte.berlin/ Die Seite bietet verschiedene Empfehlungen und Orientierungshilfen, u.a. zu den Themen Belastungseinschätzungen von genetisch veränderten Maus- und Rattenlinien, Score Sheets und Abbruchkriterien
- Weitere nützliche Internetseiten, die für die Planung von Tierversuchen herangezogen werden sollten: www.humane-endpoints.info/de, nc3rs.org.uk/3rs-resources, arriveguidelines.org/
Zusätzliche Hinweise:
Der Antrag für ein Tierversuchsvorhaben kann nur über die oder den Tierschutzbeauftragten der Universität Oldenburg eingereicht werden. Diese(r) prüft, ob alle sachlichen und formalen Voraussetzungen für eine Antragsstellung gegeben sind und bespricht den Antrag mit den Antragstellern.
Der Antrag wird vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in 2-facher Ausfertigung mit Original-Unterschriften benötigt.
Eine elektronische Version (PDF) aller einzureichender Dokumente geht an die oder den Tierschutzbeauftragen. Bitte verändern Sie nicht die Formatvorlage des Antrages. Löschen Sie z.B. keine Arbeitspunkte oder Satzteile, auch wenn diese für Ihren Antrag nicht zutreffen.
Die Sitzungstermine der Tierversuchskommission nach §15 TierSchG finden üblicherweise an jedem zweiten Mittwoch im Monat statt.
Neuanträge oder Änderungsanträge, die von der Kommission beurteilt werden sollen, müssen mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin dem LAVES vorliegen.