Kontakt

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
26111 Oldenburg

Susanne Gath
Tierschutzbeauftragte der Fakultät VI- Bereich klinische Forschung

0441 798 5330

Dr. med. vet.  Cordula Karthaus
Tierschutzbeauftragte der Fakultät VI- Bereich biomedizinische Forschung

0441 798 3583

Bettina Vettermann (zur Zeit nicht anwesend, Anfragen an Frau Vettermann bitte an tierschutz(at)uol.de senden)
Tierschutzbeauftragte der Fakultät V

0441 798 3340

Lennart Lieberum
stellv. Tierschutzbeauftragter der Fakultät V

0441 798 3340

Material

Für den Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes oder für die Anzeige von Tierversuchen an Wirbeltieren, Kopffüßern oder Zehnfußkrebsen benötigen Sie mehrere Dokumente. Die erforderlichen Dokumente finden Sie in der jeweils aktuellsten Fassung auf der Internetseite der zuständigen Behörde (siehe hier).


Dokumente zur Beantragung eines Versuchsvorhabens sind u.a.

  • Genehmigungsantrag bzw. Anzeige
  • Formblatt biometrische Planung
  • Personenbogen (für alle Mitarbeiter/innen im Projekt
  • Formblatt zur Verwendung von Tieren nach §20 ff.

Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP)

Vorläufige Dokumente zur Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Tiere

Gesetzesgrundlagen

Personen, die an der Carl von Ossietzky Universität tierexperimentell arbeiten, empfehlen wir folgenden Webseiten:

Zusätzliche Hinweise:

Der Antrag für ein Tierversuchsvorhaben kann nur über die oder den Tierschutzbeauftragten der Universität Oldenburg eingereicht werden. 

Diese(r) prüft, ob alle sachlichen und formalen Voraussetzungen gegeben sind. Nach einer Beratung der Antragsteller*innen fertigt der/die Tierschutzbeauftragte eine Stellungnahme zum Tierversuchsvorhaben an und leitet den vollständigen Tierversuchsantrag an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) weiter.

Bitte reichen Sie hierzu alle Unterlagen in zweifacher Ausführung mit Originalunterschriften ein. Eine Ausfertigung wird dem LAVES zugestellt, eine weitere verbleibt bei den Tierschutzbeauftragten. Ebenso benötigen die Tierschutzbeauftragten eine elektronische Version (PDF, signiert) des vollständigen Antrags per Email.

Bitte verändern Sie nicht die Formatvorlage des Antrages. Bitte benutzen Sie die jeweils aktuelle Version des Antrages von der Internetseite des LAVES. Löschen Sie z.B. keine Arbeitspunkte oder Satzteile, auch wenn diese für Ihren Antrag nicht zutreffen.

Ilona Dwehus (Stand: 17.12.2024)  | 
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