Aufenthaltserlaubnis für das Studium in Oldenburg
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Aufenthaltserlaubnis für das Studium in Oldenburg

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, benötigen Sie für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie für die Einreise eventuell kein Visum brauchten.
Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, müssen Sie einen Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg vereinbaren. Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um einen Termin (circa zwei Monate vor Ablauf bzw. innerhalb von 90 Tagen ab Einreisedatum).
Falls Sie bereits in Oldenburg wohnhaft und angemeldet sind, können sie auch online einen Antrag stellen.
Der Hochschulservice wird dann per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Um eine Mehrbelastung zu vermeiden, schreiben Sie bitte keine weitere E-Mail zur Terminvereinbarung. Die Rückmeldung vom Hochschulservice erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Für Ihren Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) werden Sie folgende Unterlagen benötigen:
- Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie gesetzlich versichert sind, lassen Sie sich von der Versicherung ein Schreiben ausstellen, in dem steht, dass Sie gegenwärtig dort Mitglied sind; die Krankenversicherungskarte allein ist nicht ausreichend. Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie Ihre Versicherung auf den gesamten Zeitraum verlängern, für den Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, und dann eine entsprechende Bescheinigung beim Hochschulservice (Ausländerbüro) vorlegen.
- Einen Finanzierungsnachweis (Kopie), z.B. eine Bescheinigung Ihrer Bank über Ihr Konto mit Sperrvermerk über 11.904,- EUR pro Jahr (12 x 992,- EUR pro Monat), eine Verpflichtungserklärung oder eine Bescheinigung über ein Stipendium. Bei einem Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360,- EUR, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.
- Ihren Nationalpass.
- Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Eine Gebühr in Höhe von ca. 100,- EUR (Erstbeantragung) bzw. bis zu 93,- oder 98,- EUR (Verlängerung). Wenn Sie sich über ein Stipendium finanzieren, prüft der Hochschulservice, ob in Ihrem Fall eine Gebührenbefreiung erfolgen kann oder nicht.
- Ein biometrietaugliches Passbild
Der Hochschulservice (Ausländerbüro) befindet sich im Neuen Rathaus am Pferdemarkt 14 (Räume A018/A019).
Terminanfragen bitte per E-Mail an hochschulservice@stadt-oldenburg.de
Finanzierungsnachweis bei Einreise ohne Visum
Bürger*innen aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen, benötigen für ihren Studienaufenthalt aber ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Wenn Sie sich als Finanzierungsnachweis für ein Confidential Financial Statement entscheiden, fordert der Hochschulservice (Ausländerbüro) weitere Unterlagen an:
- Passkopien der Eltern
- Geburtsurkunde (oder ein anderer behördlicher Nachweis des Verwandtheitsgrades, da nur die Eltern diese Erklärung abgeben können, nicht Onkel, Schwester oder Großeltern)
- Einkommensnachweise der Eltern (Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge mit Einkommensnachweis)
- ggf. Kostenaufstellung der Eltern (Einnahmen und Ausgaben) bspw. mit der Landeswährung umgerechnet in Euro
In Einzelfällen werden weitere Unterlagen angefordert.