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Austauschkoordination, Sommerkurs

Christine Trappe

+49-441-798-4124

Beratung von Austauschstudierenden (während des Aufenthalts)

Christine Trappe

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Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12.00 Uhr und 14-15.30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15.30 Uhr

Online-Sprechstunde
Dienstags: 9.30 Uhr -10.30 Uhr im virtuellen Meetingraum (BigBlueButton)

Präsenzsprechzeiten
Dienstags: 14.00 Uhr -16.30 Uhr im SSC
Donnerstags: 10.00 Uhr -12.30 Uhr im SSC

Unser Tutor*innen Team bietet Hilfe und Unterstützung bei allen allgemeinen Fragen und zum Leben in Oldenburg. Das Tutorenteam ist erreichbar unter international.tutor@uol.de  

Unsere Facebook-Gruppe International Students in Oldenburg informiert Sie über Veranstaltungen, das Leben in Oldenburg, Stipendien und mehr.

Wohnen und Leben in Oldenburg von A bis Z

Gut zu wissen: Gerade zu Beginn Ihres Austauschstudiums in Oldenburg gibt es viele neue Informationen, Regeln und Formalitäten rund um den Alltag in der neuen Stadt. Wir haben hier wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt; bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Anmeldung bei der Stadt Oldenburg

Innerhalb einer Woche nach der Ankunft müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Oldenburg anmelden. Sie benötigen dafür einen Pass und gegebenenfalls ein Visum sowie eine vom Vermieter ausgefüllte "Wohnungsgeberbestätigung".

Bei der Anmeldung bekommen Sie eine Meldebescheinigung; bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf! Die Meldebescheinigung benötigen Sie z.B. um ein Bankkonto zu eröffnen.

Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Oldenburg verlegen, können von der Stadt Oldenburg ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 EUR erhalten. 

Anreise

Die Universität Oldenburg liegt im Nordwesten Deutschlands in Oldenburg (Oldb). Von den Flughäfen in Bremen (BRE), Hamburg (HAM) und Hannover (HAJ) kann die Anreise bequem mit öffentlichen Verkehrmitteln bewältigt werden.

Eine günstige Möglichkeit, von Hamburg, Hannover oder Bremen nach Oldenburg zu kommen, ist das Niedersachsenticket. Dieses Ticket gilt in den Regionalzügen (NICHT im IC, ICE und EC), Bussen, Straßen- und U-Bahnen in Niedersachsen, Hamburg und Bremen sowie in den Bussen in Oldenburg.

Achtung: Bei der Anreise mit der Bahn unbedingt die Tickets nach Oldenburg (Oldb) buchen, NICHT Oldenburg (Holstein)!

Mit folgenden Buslinien kann die Universität vom Hauptbahnhof in Oldenburg erreicht werden:

  • 306 in Richtung "Universität"
  • 310 in Richtung "Wehnen"
  • 324 in Richtung "Infanterieweg"

Anreise zur Uni OldenburgDB (Deutsche Bahn): Zugverkehr in DeutschlandBusfahrpläne in Oldenburg (VWG)Öffentlicher Nahverkehr zwischen Bremen und Oldenburg (VBN)Universität Oldenburg auf Google Maps

Arbeiten neben dem Studium

Internationale Studierende dürfen neben dem Studium arbeiten. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen 140 volle (8 Stunden) oder 280 halbe Tage (4 Stunden) pro Jahr arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Diese Regelung gilt nicht für Arbeitsverträge mit der Universität. Studierende aus Staaten der EU haben keine Begrenzung der Arbeitszeit.

Jobs für Internationale“ auf Stud.IP

Aufenthaltserlaubnis / Visum

Austauschstudierende aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Die Aufenthaltserlaubnis muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Einreisevisums beziehungsweise ab Einreisedatum beantragt werden. Termine mit dem Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg können per E-Mail unter hochschulservice@stadt-oldenburg.de vereinbart werden.

Bürger*innen aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen für ihren Studienaufenthalt aber ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Vorausetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist der Nachweis, dass ausreichend Geld für den Aufenthalt zur Verfügung steht. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Einrichtung eines Sperrkontos vor Studienbeginn in Deutschland (blocked account) Auf das Sperrkonto muss im Voraus ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag eingezahlt werden, aktuell sind das 934,- EUR für jeden Monat des Aufenthalts in Deutschland. Dieser Betrag bleibt so lange gesperrt, bis der Kontoinhaber in Deutschland ankommt. Der Abschluss eines Sperrkontos ist beispielsweise möglich bei Coracle, Fintiba oder ExpatrioMit der zum Wintersemester 2024/25 umgesetzten Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 934.-Euro/Monat auf jetzt 992.- Euro/Monat steigt automatisch der daran angelehnte Betrag für den von internationalen Studierenden zu erbringenden Finanzierungsnachweis, siehe § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, was voraussichtlich vor dem 1.9.2024 geschehen wird, werden Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die Sicherung des Lebensunterhalts aus dem neuen BAföG-Satz berechnen. Sperrkonten sollten sicherheitshalber auf den Betrag von 11.904 Euro/Jahr abgeschlossen werden.
  2. Oder: Ausfüllen eines Confidential Financial Statement am Heimatort Das Formular Confidential Financial Statement muss dem Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg vorgelegt werden. Dort werden die Angaben ausgiebig geprüft und es werden weitere Unterlagen angefordert, die bestätigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland für die Dauer Ihres Aufenthaltes decken können.

Aufenthaltstitel beantragen: So geht es

Bankkonto

Um ein Bankkonto (Girokonto) zu eröffnen brauchen Sie die Meldebescheinigung, die Sie im Bürgerbüro erhalten, Ihren Personalausweis/Pass und die Immatrikulationsbescheinigung. In der Regel sind Bankkonten in Deutschland für Studierende bis 27 Jahren kostenlos. In den meisten Banken müssen Sie für die Kontoeröffnung einen Termin machen.

Mit der ec-Karte kann gebührenfrei Bargeld an den Bankautomaten abgehoben und in Geschäften bargeldlos bezahlt werden. Als EU-Bürger*in ist Ihr Heimatkonto für Ihren Aufenthalt in Deutschland meist ausreichend; Sie müssen kein deutsches Bankkonto eröffnen. Für Nicht-EU-Bürger*innen ist die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich.

Vergessen Sie nicht, am Ende des Aufenthaltes in Oldenburg das Konto wieder aufzulösen, da sonst Kontoführungsgebühren von Ihnen verlangt werden könnten.

Elektrizität

Das deutsche Stromnetz führt 230 V Wechselstrom mit 50 Hz. Euronorm-Stecker passen in der Regel in alle Steckdosen. Abhängig von Ihrem Herkunftsland benötigen Sie möglicherweise einen Adapter oder einen Transformator.

Fahrradfahren / Verkehrsregeln

Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt

Studierende mit einem defektem Fahrrad können kostenlos zur Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt kommen und ihr Rad selbst reparieren. Die Werkstatt bietet das Werkzeug, Kleinteile (normale Ladenpreise) und Gebrauchtteile an. Die Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt wird überwiegend von Fahrrad-interessierten Studierenden betreut.

Fahrradwerkstatt – AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Einige wichtige Verkehrsregeln: 

  • auf der rechten Seite fahren
  • im Dunkeln Licht einschalten
  • Zebrastreifen nicht mit dem Rad befahren
  • keine Mitfahrer*innen auf dem Gepäckträger
  • in der Fußgängerzone ist Radfahren verboten
  • Fahrräder immer gut anschließen
  • kein Handy-Telefonieren beim Fahrradfahren (Strafe ca. 50,- Euro)

Geschäfts-/Öffnungszeiten

Grundsätzlich sind die Geschäfte in Deutschland montags bis samstags von 9:30 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, große Einkaufszentren sogar länger als 20 Uhr. Supermärkte öffnen schon ab 7 Uhr oder 8 Uhr und schließen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Kleinere Geschäfte sind meist nur bis 18 Uhr oder 19 Uhr geöffnet und am Samstagnachmittag geschlossen. Sonntags und an Feiertagen sind in Deutschland alle Geschäfte und Supermärkte geschlossen - nur an Tankstellen und Kiosken sowie in Bäckereien (allerdings in der Regel nur vormittags) könne Sie dann etwas einkaufen.

Gesetzliche Feiertage

In Deutschland gibt es einige bundesweite, gesetzlich geregelte Feiertage, die in der Regel für alle Arbeitnehmende arbeitsfrei sind und an denen die Geschäfts-/Öffnungszeiten denen an einem Sonntag entsprechen. Über diese bundesweiten Feiertage hinaus gibt es in einzelnen Bundesländern (außer in Niedersachsen) weitere Feiertage, wie z. B. die Heiligen Drei Könige (6. Januar) oder Allerheiligen (1. November).

Haftpflichtversicherung

In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Gemäß deutschem Recht haftet eine Person ohne Haftpflichtversicherung mit ihrem kompletten Besitz. Eltern haften für ihre Kinder. Daher empfehlen wir dringend, eine (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen (z.B. durch einen Unfall). Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz auch während ihres Aufenthaltes in Deutschland gewährleistet ist.

Internetzugang / eduroam-WLAN

Alle Studierenden erhalten in unseren öffentlichen Universitätsbereichen (Hörsäle, Seminarräume, Zentralbibliothek und Cafeterien) WLAN-Internetzugang über eduroam. Wenn Ihre Heimathochschule ebenfalls mit eduroam arbeitet, können Sie unser WLAN auch mit den Login-Daten Ihrer Heimathochschule nutzen.

Zugang zum Campusnetz an der Universität Oldenburg

Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Es gibt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie private Krankenversicherungen. Welche Versicherung abgeschlossen werden kann und darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Krankenversicherung – was muss ich tun?

Krankheit / Arztbesuch

Die erste Anlaufstelle bei Krankheiten ist in Deutschland der sogenannte Hausarzt. Bei Hausarzt*innen vereinbart man einen Termin oder geht ohne Termin in die Sprechstunde (dann muss man meist etwas länger warten). Mit der deutschen Versichertenkarte ist der Arztbesuch kostenlos. Bei einer europäischen Karte (EHIC) sollten Sie vorher nach den Abrechnungsmöglichkeiten fragen: Bei einigen Ärzt*innen muss man die Behandlungskosten erst selbst bezahlen und bekommt das Geld von der Krankenkasse im Heimatland erstattet. Viele Ärzt*innen rechnen aber auch direkt mit der Krankenkasse im Heimatland ab.

Wenn Sie zu einem*r Facharzt*in gehen möchten, wird der*die Hausarzt*in Sie überweisen. Um einen Termin bei einem*r Facharzt*in zu bekommen, muss man zum Teil einige Wochen warten. Wenn Sie am Wochenende oder während der Feiertage krank werden, können Sie die Notdienstpraxis in der Auguststraße 16 besuchen. Sie ist täglich bis 22 Uhr geöffnet. Haben Sie einen Unfall oder eine schwere Erkrankung sollten Sie die Notfallaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Wenn Sie nicht mehr selbst dorthin gelangen können oder es zu gefährlich ist, rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind 24 Stunden am Tag besetzt.

Medikamente / Apotheke

Für viele Medikamente braucht man in Deutschland ein Rezept vom Arzt. Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente gibt es teilweise auch in Drogeriemärkten. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten gibt es immer eine Apothek, die Notdienst hat und rund um die Uhr geöffnet ist. Der Apothekennotdienst wird von wechselnden Apotheken geleistet:

 Apothekennotdienst

Mülltrennung

Das Thema Umweltschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert - so haben z. B. die meisten Städte  ein Mülltrennungssystem mit unterschiedlich farbigen Tonnen für Rest- und Biomüll, Papier sowie Verpackungen und Plastik.

Verpackungen und Plastik werden auch in einem "Gelben Sack" gesammelt. Diese Gelben Säcke sind kostenlos und können mit Wertcoupons in Supermärkten oder Gemeindehäusern abgeholt werden. Verpackungsmaterialien können Sie häufig auch direkt nach dem Einkauf im Supermarkt gleich dort entsorgen.

Alte Batterien dürfen nicht in den Restmüll gegeben werden, sondern können z.B. über dafür vorgesehende Boxen im Supermarkt entsorgt werden.

Öffentliche Sammelcontainer für Altglas und Altkleider finden Sie an vielen Standorten in Oldenburg, außerdem gibt es spezielle Rückgabestellen für Schadstoffe, Grünabfälle oder Elektromüll.

Im Abfuhrkalender können Sie nachsehen, wann die verschiedenen Mülltonnen in Ihrer Straße geleert werden.

Erklärvideo zur Mülltrennung (auf Englisch mit deutschen Untertiteln)

Notfälle: Telefonnummern für den Notfall

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr: 112
  • Krankenwagen: 112
  • Giftnotruf (Giftinformationszentrale Nord in Göttingen): 0551 / 19 240
  • Ärztlicher Notdienst: 116 117

Pfandsystem

Für die meisten kohlensäurehaltigen Getränke im Supermarkt, Kiosk usw. müssen Sie bis zu 25 Cent Pfand pro Flasche/Dose zahlen. Wenn Sie die Flasche oder Dose an speziellen Automaten mit der Aufschrift "Pfandrückgabe" oder "Leergutannahme" wieder zurückgeben, erhalten Sie einen Wertgutschein, den Sie in diesem Geschäft entweder für Ihren Einkauf nutzen können oder mit dem Sie an der Kasse das Bargeld direkt zurückerhalten.

Erklärvideo zum Pfandsystem (auf Englisch mit deutschen Untertiteln)

Rauchen und Rauchverbot

In Deutschland ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Bahnhöfen, Flughäfen sowie Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen gesetzlich untersagt (Nichtraucherschutzgesetz). Ob Rauchen in Restaurants, Cafés und Bars gestattet ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt – in Niedersachsen muss dafür ein ausgewiesener, separater Raum für Rauchende vorhanden sein.

Religion

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens sowie die ungestörte Religionsausübung, und mehr als 160 verschiedene Glaubensgemeinschaften tragen zur religiösen Vielfalt des Landes bei. Auch in Oldenburg gibt es eine Vielzahl an Kirchen und Gotteshäusern, unter denen neben protestantischen, römisch-katholischen und Freien Kirchen auch islamische, jüdische und neuapostolische Gemeinden sowie weitere Glaubensrichtungen zu finden sind. Mit 48 Prozent ist fast die Hälfte der Einwohner*innen Oldenburgs evangelisch-lutherisch, weitere 15 Prozent sind katholisch. Die übrigen 37 Prozent gehören entweder einer anderen religiösen Gemeinschaft oder keiner Glaubensrichtung an.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

In Deutschland muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag entrichten. Pro Wohnung muss monatlich ein Betrag von 18,36 EUR bezahlt werden. In Wohngemeinschaften kann dieser Betrag unter allen Bewohner*innen geteilt werden. Wer den Rundfunkbetrag nicht bezahlt, bekommt eine Mahung und schlimmstenfalls eine Zwangsvollstreckung. Bei einer Wiedereinreise nach Deutschland kann es dann zu Problemen mit dem Visum/ dem Aufenthaltstitel kommen.

Rundfunkbeitrag: Informationen für Studierende

Semesterticket / CampusCard

Mit der Immatrikulation an der Universität Oldenburg erhalten Austauschstudierende eine CampusCard, die auch als Semesterticket gilt. Dieses Ticket ist für das ganze Semester – also 6 Monate – gültig. Mit dem Semesterticket können Sie kostenlos innerhalb der Region reisen. Es gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Oldenburg und Bremen sowie für Regionalzüge in ganz Niedersachsen. Das Semesterticket ermöglicht sogar einen Ausflug in die Oldenburger Partnerstadt Groningen in den Niederlanden.

Wichtig: Das Semesterticket

  • ist personengebunden und nicht übertragbar.
  • kann in Zügen nur in der 2. Klasse verwendet werden.
  • gilt nicht in IC/EC-Zügen (Ausnahme: IC/EC-Zug auf den Strecken Bremen Hbf – Norddeich Mole, sowie Bremen Hbf – Emden Außenhafen).
  • gilt nicht in ICE-Zügen.
  • gilt nicht in NachtEulen-Discobussen.

www.dein-semesterticket.de

Trinkgeld

Als Zeichen der Zufriedenheit mit dem Service in Restaurants, Cafés, bei Friseur*innen, Taxifahrten oder für andere Dienstleistungen wird in Deutschland in der Regel ein Trinkgeld in Höhe von ca. 10 Prozent des zu zahlenden Betrags gegeben, wobei man meist auf einen vollen Euro aufrundet. In Restaurants und Cafés zahlt man statt mit Kreditkarte meistens in bar. Außerdem ist es im Gegensatz zu einigen anderen Ländern in Deutschland üblich, dass Kolleg*innen oder Freund*innen in einem Restaurant oder Café ihre Speisen und Getränke getrennt zahlen - Kellner*innen sind dies gewöhnt und fragen in der Regel "Zusammen oder getrennt?", um dann anschließend die Rechnung gegebenenfalls entsprechend aufzuteilen. Außerdem bleiben Kellner*innen häufig am Tisch stehen, nachdem sie die Rechnung gebracht haben.

Tschüss! Abreise

Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich um einige Angelegenheiten kümmern:

  • Auszugstermin vereinbaren: Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe mit dem Studierendenwerk (mindestens zwei Wochen vor dem Tag des Auszuges zum Studierendenwerk gehen). Das Studierendenwerk händigt Ihnen ein Formular aus. Das Formular des Studierendenwerks benötigen Sie zur Abmeldung bei der Stadt Oldenburg.
  • Bankkonto kündigen: Falls Sie ein Konto in Oldenburg eröffnet haben, sollten Sie dieses wieder aufzulösen, da sonst Kontoführungsgebühren von Ihnen verlangt werden könnten.

Abmeldung bei der Stadt Oldenburg

Wenn Sie Oldenburg endgültig verlassen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro der Stadt Oldenburg vor Ihrer Abreise abmelden. Die Abmeldung kann in Oldenburg per Email erfolgen. Bitte füllen sie das Abmeldeformular aus und senden es gemeinsam mit einem gut leserlichen Scan Ihres Personalausweises oder Passes an: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

Weitere Informationen der Stadt Oldenburg zur Wohnsitz Abmeldung

Tutor*innen und Buddies: Hilfe im Uni-Alltag

Unsere Tutor*innen unterstützen Sie bei praktischen und organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Alltag in Oldenburg und helfen bei der Erledigung von Formalitäten.

Über das Buddy-Programm vermitteln wir Ihnen einen Oldenburger Studierenden (Buddy), der Sie speziell in der Anfangsphase Ihres Aufenthalts in Oldenburg unterstützt. So kann Ihr Buddy Sie z.B. nach vorheriger Absprache vom Bahnhof abholen oder auch die Schlüssel für das Wohnheimzimmer besorgen.

Melden Sie sich für das Buddy-Programm an!

Wetter

Oldenburg genießt ein gemäßigtes Klima mit warmen Sommern und milden Wintern. Das Klima ist feucht, die Temperaturen erreichen im Sommer bis zu 25 Grad Celsius, manchmal auch darüber. Die Winter können kalt werden, selten schneit es. Regen fällt das ganze Jahr über, im Februar und im Herbst kann es heftige Stürme geben.

Wohnen

Für Austauschstudierende bietet das Studierendenwerk Oldenburg (SWO) preiswerte Unterkünfte in studentischen Wohnanlagen. Wenn Sie in einer Wohnanlage wohnen möchten, benutzen Sie bitte den Antrag auf Wohnraum und schicken ihn zusammen mit Ihrem Bewerbungsformular für das Austauschstudium direkt an das International Office.

Bitte reisen Sie nicht ohne entsprechende Unterkunft an. Die Universität kann Sie bei der Wohnraumsuche nicht unterstützen!

Tipps und Tricks zur Wohnungssuche und zum Leben und Wohnen in Oldenburg

IO-Webmaster (Stand: 18.11.2024)  | 
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