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Austauschkoordination, Sommerkurs

Christine Trappe

+49-441-798-4124

Beratung von Austauschstudierenden (während des Aufenthalts)

Christine Trappe

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Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12.00 Uhr und 14-15.30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15.30 Uhr

Online-Sprechstunde
Dienstags: 9.30 Uhr -10.30 Uhr im virtuellen Meetingraum (BigBlueButton)

Präsenzsprechzeiten
Dienstags: 14.00 Uhr -16.30 Uhr im SSC
Donnerstags: 10.00 Uhr -12.30 Uhr im SSC

Unser Tutor*innen Team bietet Hilfe und Unterstützung bei allen allgemeinen Fragen und zum Leben in Oldenburg. Das Tutorenteam ist erreichbar unter  

Unsere Facebook-Gruppe International Students in Oldenburg informiert Sie über Veranstaltungen, das Leben in Oldenburg, Stipendien und mehr.

Aufenthaltserlaubnis für das Studium in Oldenburg

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommen, benötigen Sie für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie für die Einreise eventuell kein Visum brauchten.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, müssen Sie einen Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) der Stadt Oldenburg vereinbaren. Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um einen Termin (circa zwei Monate vor Ablauf bzw. innerhalb von 90 Tagen ab Einreisedatum).

Falls Sie bereits in Oldenburg wohnhaft und angemeldet sind, können sie auch online einen Antrag stellen.

Der Hochschulservice wird dann per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Um eine Mehrbelastung zu vermeiden, schreiben Sie bitte keine weitere E-Mail zur Terminvereinbarung. Die Rückmeldung vom Hochschulservice erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

Für Ihren Termin beim Hochschulservice (Ausländerbüro) werden Sie folgende Unterlagen benötigen:

  1. Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie gesetzlich versichert sind, lassen Sie sich von der Versicherung ein Schreiben ausstellen, in dem steht, dass Sie gegenwärtig dort Mitglied sind; die Krankenversicherungskarte allein ist nicht ausreichend. Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie Ihre Versicherung auf den gesamten Zeitraum verlängern, für den Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, und dann eine entsprechende Bescheinigung beim Hochschulservice (Ausländerbüro) vorlegen.
  2. Einen Finanzierungsnachweis (Kopie), z.B. eine Bescheinigung Ihrer Bank über Ihr Konto mit Sperrvermerk über 11.280,- EUR pro Jahr (12 x 934,- EUR pro Monat), eine Verpflichtungserklärung oder eine Bescheinigung über ein Stipendium. Bei einem Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360,- EUR, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.
  3. Ihren Nationalpass.
  4. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  5. Eine Gebühr in Höhe von ca. 100,- EUR (Erstbeantragung) bzw. bis zu 93,- oder 98,- EUR (Verlängerung). Wenn Sie sich über ein Stipendium finanzieren, prüft der Hochschulservice, ob in Ihrem Fall eine Gebührenbefreiung erfolgen kann oder nicht.
  6. Ein biometrietaugliches Passbild

Der Hochschulservice (Ausländerbüro) befindet sich im Neuen Rathaus am Pferdemarkt 14 (Räume A018/A019).

Terminanfragen bitte per E-Mail an

Finanzierungsnachweis bei Einreise ohne Visum

Bürger*innen aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen, benötigen für ihren Studienaufenthalt aber ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Wenn Sie sich als Finanzierungsnachweis für ein Confidential Financial Statement entscheiden, fordert der Hochschulservice (Ausländerbüro) weitere Unterlagen an:

  • Passkopien der Eltern
  • Geburtsurkunde (oder ein anderer behördlicher Nachweis des Verwandtheitsgrades, da nur die Eltern diese Erklärung abgeben können, nicht Onkel, Schwester oder Großeltern)
  • Einkommensnachweise der Eltern (Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge mit Einkommensnachweis)
  • ggf. Kostenaufstellung der Eltern (Einnahmen und Ausgaben) bspw. mit der Landeswährung umgerechnet in Euro

In Einzelfällen werden weitere Unterlagen angefordert.

(Stand: 27.02.2024)  | 
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