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Krankenversicherung – was muss ich tun?

Nachweis der Krankenversicherung für internationale Studierende

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden. Es gibt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie private Krankenversicherungen.

Welche Versicherung abgeschlossen werden kann und darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber Achtung: Die Entscheidung für eine private bzw. gesetzliche Krankenkasse gilt für das gesamte Studium in Deutschland. Wir empfehlen daher wenn möglich, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, weil später kein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung mehr möglich ist. Die private Krankenversicherung kann später sehr viel teurer sein als eine gesetzliche Versicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet direkt mit den Ärzt*innen ab. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Behandlungen/Arztrechnungen selbst bezahlt werden, bevor eine Rückerstattung über die Krankenversicherung erfolgt.

Non EU Studienbewerber*innen (Degree Seeking Students) < 30 Jahre
& Non EU Austauschstudierende (Exchange Students & Freemover) < 30 Jahre

Studienbewerber*innen unter 30 Jahren unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (GKV). Es muss bei der Einschreibung ein Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung vorlegen. Dieser Nachweis muss im Rahmen des wechselseitigen Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen elektronisch durch die offizielle Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen (§ 199a SGB V). Wenn die Krankenversicherung mit Studienbeginn abgeschlossen wird, meldet die Krankenversicherung dies automatisch bei der Universität.

Die größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind TK-Health-Insurance, BARMER, AOK und DAK. Wenn neben der Krankenversicherung auch ein Sperrkonto eingerichtet werden soll, kann es sinnvoll sein, bei Anbietern wie beispielsweise Expatrio, Coracle oder Fintiba zu suchen.

Studierende, die eine private Krankenversicherung haben, können sich eventuell auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Hierfür muss eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung bestätigen, dass die private Versicherung gleichwertig ist. Bitte setzen Sie sich für die Prüfung und den Nachweis mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in Verbindung. Wird die private Versicherung als gleichwertig anerkannt, muss die deutsche Krankenversicherung der Universität Oldenburg elektronisch mitteilen, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Ohne diese Meldung ist eine Einschreibung nicht möglich. Die Abklärung kann unkompliziert erfolgen, es wird kein Vertrag abgeschlossen.

Non EU Studienbewerber*innen (Degree Seeking Students) > 30 Jahre
& Non EU Austauschstudierende (Exchange Students & Freemover) > 30 Jahre

Auch Studienbewerber*innen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen für die Immatrikulation eine Krankenversicherung vorweisen. Es besteht in der Regel kein Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, daher muss eine private Versicherung abgeschlossen werden.

Private Versicherungen übernehmen im günstigsten Tarif normalerweise keine Kosten für Voruntersuchungen, chronische Krankheiten sowie Vorerkrankungen. Sie sind daher nur für sehr kurze Aufenthalte zu empfehlen.

EU Studienbewerber*innen (Degree Seeking Students) & EU Austauschstudierende (Exchange Students & Freemover)

Studierende, die durch das Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemein­schaften bei Krankheit geschützt sind und über eine Europäische Krankenversicherungskarte / EHIC verfügen, sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Diese Befreiung muss im Rahmen des wechselseitigen Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen elektronisch durch die offizielle Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen (§ 199a SGB V). Die Meldung kann unkompliziert erfolgen, es wird kein Vertrag abgeschlossen. Bitte legen Sie dort den entsprechenden Nachweis über die EHIC vor und geben Sie für die elektronische Übermittlung der Bestätigung die Nummer der Universität Oldenburg H0001293 an. Die gesetzliche Krankenversicherung meldet dann Ihren Status an die Universität Oldenburg. Ohne diese Meldung ist eine Einschreibung nicht möglich.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen ihre Versicherung nicht bei der Immatrikulation nachweisen. Es besteht dennoch eine Versicherungspflicht

Achtung: Sofern EU- oder EWR-Studierende in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern. Hiervon gibt es nur in wenigen Ländern Ausnahmen – fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Studienbewerber*innen (Degree Seeking Students) & Austauschstudierende (Exchange Students & Freemover) aus Großbritannien, Bosnien-Herzegowina, Serbien/Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Tunesien

Studierende, die aufgrund eines entsprechenden Sozialabkommens nicht versicherungspflichtig sind sowie Studierende aus Großbritannien, die über eine GHIC verfügen, sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Diese Befreiung muss im Rahmen des wechselseitigen Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen elektronisch durch die offizielle Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen (§ 199a SGB V). Die Meldung kann unkompliziert erfolgen, es wird kein Vertrag abgeschlossen. Bitte legen Sie dort den entsprechenden Nachweis vor und geben Sie für die elektronische Übermittlung der Bestätigung die Nummer der Universität Oldenburg H0001293 an. Die gesetzliche Krankenversicherung meldet dann Ihren Status an die Universität Oldenburg. Ohne diese Meldung ist eine Einschreibung nicht möglich.

Folgende Nachweise werden benötigt:

  • UK: UK Global Health Insurance Card (GHIC)
  • Bosnien-Herzegowina: BH6
  • Serbien/Montenegro: Ju6
  • Kroatien: D/HR 111
  • Mazedonien: Ju6
  • Türkei: A/T 11
  • Tunesien: A/TN 11

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen ihre Versicherung nicht bei der Immatrikulation nachweisen. Es besteht dennoch eine Versicherungspflicht

Achtung: Sollten Sie in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich wahrscheinlich über eine deutsche Krankenversicherung versichern. Hiervon gibt es nur in wenigen Ländern Ausnahmen –  fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Teilnehmer*innen des Studienvorbereitenden Deutschkurses

Auch Teilnehmer*innen des Studienvorbereitenden Deutschkurses sind krankenversicherungspflichtig. Sie müssen ihre Versicherung aber nicht bei der Immatrikulation nachweisen. Es besteht in der Regel kein Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, daher muss eine private Versicherung abgeschlossen werden.

Private Versicherungen übernehmen im günstigsten Tarif normalerweise keine Kosten für Voruntersuchungen, chronische Krankheiten sowie Vorerkrankungen. Sie sind daher nur für sehr kurze Aufenthalte zu empfehlen.

(Stand: 16.04.2024)  | 
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