Kontakt International Office

Regionalkoordination Europa

Christa Weers

+49 (0)441 798-2438

Regionalkoordination Afrika, Asien, Ozeanien, Naher Osten, Russland und Zentralasien

Roman Behrens

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Regionalkoordination Nord- und Lateinamerika

Ann-Kristin Schuling

+49 (0)441 798-4668

Erasmus ID Code: D OLDENBU01

TOEFL Code: 3556

Aufbau von Kooperationen

Im Unterschied zur Anbahnung und Pflege individueller Kontakte von Wissenschaftler*innen und/oder einzelnen Forschungsbereichen steht das International Office bei Fragen zu hochschulübergreifenden Kooperationen zur Verfügung und begleitet Vertragsprozesse systematisch.

In diesem Rahmen finden mehrere Vertragsformate Anwendung. Beim Hochschulvertrag handelt es sich oft um ein allgemeines, übergreifendes „Memorandum of Understanding“ (MoU), eine Grundsatzvereinbarung, die durch Ergänzungsvereinbarungen (amendments) erweitert oder auch durch zusätzliche Verträge (z. B. Student Exchange Agreement) konkretisiert werden kann.

Das International Office steht in folgenden Fällen zur Verfügung:

  • Beratung im Vorfeld (Vertragsformen, Prozedere, ggf. Einschätzung der ausländischen Hochschule etc.)
  • Bereitstellung von geeigneten Musterverträgen
  • Überprüfen von Verträgen, die der*die ausländische Partner*in vorschlägt, auf Kompatibilität mit den eigenen Verträgen (Identifikation von kritischen oder rechtlich eventuell bedenklichen Passagen und ggf. Umformulierung)
  • Organisation des internen Ablaufs (Prüfung durch Rechtsreferat und Einholen der Unterschrift des Präsidenten, Versand der finalen Dokumente an alle Vertragsparteien)
  • Erfassen der Verträge in den interenen Datenbanken und im HRK-Hochschulkompass
  • Archivierung von Verträgen
  • Bei Vertragsverlängerungen: Änderung der Verträge auf Wunsch der zuständigen Fakultät oder bzw. des zuständigen Instituts

Wenn ein Vertrag abgeschlossen werden soll, sind folgende Schritte zu beachten

  • Information über die durchgeführten und zukünftig geplanten Aktivitäten, Absprache der Inhalte (insbesondere bei Studierendenaustausch). Nutzen Sie dazu bitte unsere Checkliste für neue Kooperationen.
  • Erarbeitung eines mit dem*r ausländischen Kooperationspartner*in abgestimmten Vertragsentwurfs nach dem Vorbild des vom International Office bereitgestellten Standardvertrags oder dem Vorschlag des*r Partners*in
  • Zustimmung zu der Kooperationsvereinbarung durch die Unterschrift des Präsidenten sowie seines Pendants an der Partnerhochschule.

Sofern nicht der Standardvertragsentwurf verwendet wird, ist eine zusätzliche juristische Prüfung durch das Rechtsreferat der Universität Oldenburg notwendig. Geht es in der Kooperation auch um detaillierte Vereinbarungen zur Forschung, wird das Referat Forschung und Transfer einbezogen. Der Vertragsentwurf wird anschließend durch das International Office dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Der Partnerschaftsvertrag kann in zwei Sprachen ausgefertigt werden, die beide als verbindlich unterzeichnet werden. Mittlerweile ist es jedoch international vielfach üblich, nur Verträge in englischer Sprache zu verwenden. Sofern eine weitere Vertragssprache außer Deutsch oder Englisch gewählt wird, hat die zusätzliche Sprache lediglich ergänzenden Charakter und muss in einem separaten Anhang (z. B. Addendum oder Annex) aufgeführt werden.

Formale Anforderungen und Entscheidungswege

Internationale Kooperationsverträge werden an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nach dem Bottom-up-Prinzip abgeschlossen. Die Grundlage ist ein konkreter Kooperationswunsch einer oder mehrerer Einheiten an der Universität mit bereits vorhandenen Kontakten zur Partnereinrichtung. In den meisten Fällen handelt es sich um Fakultäts- oder Institutskooperationen.

Für die Durchführung der Vertragsschließung ist das Präsidium – mit Federführung durch das International Office – in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten bzw. Instituten zuständig. Das International Office berät zu Vertragsarten und Formalitäten sowie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechende Regionalkoordination im linken Kontaktfeld.

Der Präsident unterzeichnet den Kooperationsvertrag schließlich als Repräsentant der Universität. Eine Mitzeichnung von Dekanen oder Institutsleitungen hat lediglich ergänzenden, jedoch keinen vertragsbindenden Charakter.

Vertragsinhalte

Einige Aspekte und Formulierungen sind zu beachten:

  • Der Vertrag darf keine finanzielle Verpflichtung für die Universität Oldenburg enthalten.
  • Neue Verträge werden in der Regel mit 2 Jahren (+ 1 Jahr Verlängerung) ausgestellt. Die max. vereinbarte Laufzeit soll in begründeten Fällen 5 Jahre nicht überschreiten.
  • Eine Verlängerung wird individuell von der Regionalkoordination geprüft und mit den Kooperationsbeauftragten abgestimmt.
  • Ein*e Ansprechpartner*in / Kooperationsbeauftragte*r ist von der Fakultät bzw. dem Institut zwingend zu benennen.
  • Als allgemeingültige Vertragssprache ist Englisch zu wählen. Andere Sprachversionen besitzen lediglich ergänzenden und nicht-amtlichen Charakter.
(Stand: 19.01.2024)  | 
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