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Tarifverhandlungen 2021 – Tarifrunde der Länder ab Herbst

Ab Oktober verhandeln die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft der Länder über Entgelterhöhungen. Befürchtet werden Verschlechterungen für Arbeitnehmer*innen bei der Eingruppierung.

Die Gewerkschaften (ver.di, GEW, DBB Beamtenbund und Tarifunion) und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) werden ab Oktober 2021 zu Tarifverhandlungen zusammenkommen. Die Tarifverhandlungen beginnen am 8. Oktober, die zweite Runde findet am 1./2. November statt und die dritte ist für das Wochenende 27./28. November vorgesehen. In den Verhandlungen wird es um Entgeltsteigerungen und um sonstige Änderungen im Tarifvertrag gehen. Im Vorfeld gab es in den Gremien der beteiligten Gewerkschaften Diskussionen über die Forderungen, die gestellt werden sollen. Dazu gab es z.B. von ver.di auch Befragungen an unserer Hochschule, wobei hier auch nicht gewerkschaftlich organisierte Kolleg*innen angesprochen wurden.

Es ist davon auszugehen, dass schwierige Verhandlungen bevorstehen. Die Seite der Arbeitgeberin (TdL) wird versuchen, die Entgelterhöhungen gering zu halten und sie wird weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten anstreben. Zu hören war bereits, dass die Arbeitgeber Einfluss auf die Eingruppierung nehmen wollen. Hierzu soll eine Änderung bei der Bewertung von Arbeitsvorgängen erreicht werden. Die TdL hat bereit angedroht, ohne das Thema Arbeitsvorgang gar nicht erst zu verhandeln. Dies würde bedeuten, dass zumindest bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen die Eingruppierung erheblich geringer ausfallen könnte als nach bisherigem Standard. Dazu sollen bei der Bewertung einfachere Arbeitsschritte herausgerechnet werden, was dazu führen kann, dass der verbleibende Anteil für eine höhere Eingruppierung nicht mehr ausreichend ist. So könnte es z. B. geschehen, dass aus einer jetzigen Eingruppierung in E9a, eine Bewertung nach E6 werden würde, weil die geforderten selbständigen Leistungen nach den Überlegungen der Arbeitgeber nicht mehr im gesamten Arbeitsvorgang berücksichtigt würden. Dazu bitte die LINKS unten beachten.

Auch im Bereich des TVöD, d. h. bei den Kommunen und beim Bund, wurde versucht, diese Veränderung einzuführen. Hier konnten die Beschäftigten aber trotz der Corona-Situation aktiviert werden, so dass es nicht zu einer Verschlechterung kam. Ein gutes Ergebnis ist also auch abhängig von den Aktivitäten der Beschäftigten. Es soll möglichst viel bei den Tarifverhandlungen herausgeholt werden, aber das kann nur mit einer großen Beteiligung der Beschäftigten an Aktionen gelingen, zu denen die Gewerkschaften je nach Verhandlungsstand aufrufen werden. Dies alles ist auch für die Beamt*innen von Interesse, da auch über die Besoldungen verhandelt werden wird. 
 
Weitere Informationen:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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