Beratung & Sprechstunde
Beratung & Sprechstunde
Der Personalrat der Universität Oldenburg bietet Ihnen Unterstützung in vielen arbeitsbezogenen Angelegenheiten an. Unsere Beratungen können während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden und unterliegen der Verschwiegenheit.
Rechtsgrundlage
Unsere Sprechstunden basieren auf den Vorgaben des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG).
Beratung als Arbeitszeit
Sie haben das Recht, unsere Beratung während der Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen. Während der Kernarbeitszeit ist der Vorgesetzte über das Gespräch zu informieren. Der Inhalt oder Grund ist nicht anzugeben.
Zielgruppen
Alle Beschäftigten können sich an uns wenden, egal ob Tarifbeschäftigte, Beamt*innen, wissenschaftliches Personal, Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) oder Verwaltungskräfte.
Verschwiegenheit
Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Dies bezieht sich auch auf die Personalratsmitglieder untereinander. Ihre Themen verbleiben nur zwischen Ihnen und der beratenden Person.
Möglichkeiten und Grenzen der Beratung
Rechtsberatung: Wir sind weder Jurist*innen noch können oder dürfen wir eine arbeitsrechtliche Beratung vornehmen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an entsprechende Expert*innen.
Konfliktlösung: Wir setzen uns für einen konstruktiven Umgang mit Konflikten sowie eine humane Arbeitskultur ein. Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz beugen wir aktiv durch eine frühzeitige Unterstützung in Konfliktsituationen und die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Konfliktberatung vor. ABER: Trotz aller Hilfestellung können wir keine Konflikte stellvertretend für Sie lösen.
Ausschlüsse von Themen: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es immer wieder Themen oder Personengruppen gibt, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im Erstgespräch würden Ihnen ggf. entsprechend zuständige Einrichtungen genannt.